Weiterer Neuzugang - Prof. Dr. Georg Crezelius wird Of Counsel bei Linklaters

16.08.2013

München, 15. August 2013. Linklaters hat Prof. Dr. Georg Crezelius als Of Counsel gewinnen können. Die Sozietät erweitert damit ihre Praxis um einen weiteren anerkannten Experten mit langjähriger Erfahrung im Steuer- und Gesellschaftsrecht.

„Wir freuen uns sehr, dass sich Prof. Dr. Georg Crezelius unserer Sozietät anschließt. Mit seiner herausragenden Persönlichkeit und seiner Expertise im Konzernsteuer- und Bilanzrecht sowie im Recht der Unternehmensnachfolge ergänzt er die bestehende Ausrichtung von Linklaters optimal“ sagt Dr. Sebastian Benz, Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht bei Linklaters in Deutschland, und betont: „Mit Georg Crezelius haben wir in der Beratung unserer Mandanten - insbesondere der großen mittelständischen Unternehmen - einen weiteren erstklassigen Berater im Linklaters-Team. Zusammen mit Dr. Rainer Stadler wird er den Bereich der Unternehmensnachfolge weiter ausbauen.“

Linklaters hatte bereits im Februar seine deutsche Partnerschaft mit dem hochkarätigen Neuzugang Prof. Dr. Wilhelm Haarmann verstärkt. Wilhelm Haarmann ist ein renommierter Experte im Bereich der steuerstrategischen Mandate und berät vorwiegend bei Strukturierungen und Unternehmenstransaktionen (M&A, Private Equity, Venture Capital).

„Nach meiner Tätigkeit an der Universität Erlangen/Bamberg freue ich mich auf die nächste spannende Etappe in meiner beruflichen Karriere. Linklaters ist eine sehr angesehene internationale Sozietät. In diesem Umfeld kann ich meine Erfahrungen aus der Lehre, aber auch aus zahlreichen Schiedsverfahren und gutachterlichen Tätigkeiten für die Mandanten hervorragend einbringen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit“, äußert sich Georg Crezelius zu seinem Wechsel zu Linklaters.

Seine bisherige Karriere hat Georg Crezelius zu einem wesentlichen Teil der praxisnahen Wissenschaft und Lehre gewidmet. 1978 promovierte er zu „Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht“, 1983 habilitierte er mit „Steuerrechtliche Rechtsanwendung und allgemeine Rechtsordnung". Im selben Jahr folgte er dem Ruf an die Universität Mainz und 1985 an die Universität Bamberg. 28 Jahre war er dort Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht.

Georg Crezelius ist Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Steuerberaterinstituts. Im Jahr 1990 war er Mitglied der Unternehmensteuerreformkommission der Bundesregierung. Bis 2007 war er Aufsichtsratsmitglied der HCI Capital AG und von 2009 bis 2012 Mitglied des Verwaltungsrats der BayernLB. Mit ungefähr 400 Publikationen zum Recht der Unternehmensnachfolge, dem GmbH-Recht und zum Steuerrecht ist Georg Crezelius seit langem sehr präsent. Schließlich kommentiert er praxisrelevante Vorschriften in bekannten Kommentaren zum Gesellschaftsrecht und zum Einkommensteuerrecht.

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