Wellensiek Rechtsanwälte: FLABEG-Gruppe plant Ausgliederung der Automobilsparte

25.04.2013

· Eigenständige Fortführung der profitablen Automobilsparte FLABEG Deutschland GmbH inklusive ihrer Tochterunternehmen geplant

· Insolvenzanträge für die deutsche Solarsparte wurden gestellt, rund 215 der weltweit 1.900 Mitarbeiter betroffen

· Markt für Solarwärmekraftwerke seit zwei Jahren eingebrochen

· Operative Eigenständigkeit der beiden Geschäftsbereiche Automobil und Solar ermöglicht Aufspaltung

Nürnberg, 24. April 2013. Die FLABEG-Gruppe, ein internationaler Produzent von Spiegeln und Glasprodukten für die Automobil- und Solarindustrie, hat heute die Weichen für eine umfassende Restrukturierung gestellt. Ziel ist die Aufspaltung der Gruppe und die eigenständige Fortführung der profitablen Automobilsparte, der FLABEG Deutschland GmbH.

Für die deutsche Solarsparte, die FLABEG GmbH, und die FLABEG Holding GmbH wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Davon sind insgesamt rund 215 Mitarbeiter in Furth im Wald, Nürnberg und Köln betroffen. Die FLABEG GmbH hat mit der Insolvenz einen Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt. Thomas Oberle, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wellensiek, soll dazu als Eigenverwalter in die Geschäftsführung der FLABEG GmbH berufen werden. Gerichtlich bestellter vorläufiger Sachwalter des Unternehmens ist Joachim Exner von der Kanzlei Dr. Beck & Partner aus Nürnberg. Dr. Siegfried Beck aus derselben Kanzlei wurde vom Amtsgericht für die FLABEG Holding GmbH als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Die Solarsparte von FLABEG produziert Spiegel für Solarwärmekraftwerke (CSP-Technologie). Infolge der weltweiten Finanzkrise ist dieser Markt seit zwei Jahren weitgehend zum Erliegen gekommen. FLABEG Solar hat aufgrund dieses Markteinbruchs auf absehbare Zeit keine Aufträge und unklare Perspektiven zur Realisierung anstehender Großprojekte bei Solarwärmekraftwerken. Die Zahlungsunfähigkeit der Solarsparte ist entstanden, weil der Bereich mangels Aufträgen keine eigene Liquidität generiert und im Zuge der geplanten Restrukturierung keine weiteren Subventionierungen durch die Automobilsparte mehr stattfinden können.

Durch die Abspaltung soll der Fortbestand des Automobilzulieferers FLABEG Deutschland GmbH gesichert werden. Die Automobilsparte ist seit über 10 Jahren durchgängig operativ erfolgreich und verfügt über eine gute Liquiditätsausstattung. Weil keine wesentliche operative Verflechtung mit der Solarsparte besteht, hat deren Insolvenz derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden der Automobilsparte. Alle Gehälter und Rechnungen können weiterhin bezahlt und die Produkte fristgerecht ausgeliefert werden.

Um die eigenständige Fortführung der FLABEG Deutschland GmbH und ihrer internationalen Tochterunternehmen nachhaltig zu sichern und Freiräume für Zukunftsinvestitionen – beispielsweise für Marktchancen im Interior-Markt – zu schaffen, ist die Einstellung weiterer interner Quersubventionierungen des Solargeschäfts durch die Automobilsparte notwendig. Damit werden die Wettbewerbsfähigkeit und zugleich die Perspektiven der Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie der rund 1.700 weltweiten Arbeitsplätze verbessert.

Eduard Sworski, Vorsitzender der Geschäftsführung der FLABEG Holding, sagte zu den Restrukturierungsplänen: „Die weitere Quersubventionierung des Solarbereichs durch die Automobilsparte hätte mittelfristig beide Unternehmen in ihrem Fortbestand gefährdet. Daher war die nun eingeleitete Restrukturierung unumgänglich. Wir hoffen, dass sich im Verlauf des Insolvenzverfahrens neue Perspektiven für die Solarsparte ergeben.“

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