WFW berät bei arbeitsrechtlichen Aspekten der Integration der Süddeutsche Wohnen in die Vonovia-Gruppe

29.06.2016

29. Juni 2016

Die internationale Wirtschaftskanzlei Watson Farley & Williams („WFW“) hat die Vonovia SE („Vonovia“) zu arbeitsrechtlichen Aspekten der Integration der Süddeutsche Wohnen-Gruppe („Südewo“) in die Vonovia- Gruppe im Zuge des Erwerbs der Südewo von Patrizia Immobilien für EUR 1.9 Mrd. beraten.

WFW beriet zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Übernahme der mehr als 300 Mitarbeiter der Südewo, insbesondere bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern und zu Fragestellungen des Personalabbaus.

Vonovia, ein Zusammenschluss der Deutschen Annington und der GAGFAH, ist - nach der Integration der Südewo - mit circa 350.000 eigenen Wohnungen sowie über 6.000 Mitarbeitern eines der führenden deutschen Wohnungsunternehmen.

Das Team von WFW wurde federführend vom Hamburger Arbeitsrechts-Partner Dr. Nikolaus Krienke (Hamburg/München) geleitet. Unterstützt wurde er von Dr. Andreas Wiegreffe (Partner, Hamburg) sowie den Associates Dr. Vinzent Bargon und Alena Reinhold (beide Hamburg).

Der federführende Partner Dr. Nikolaus Krienke sagt: “Wir freuen uns, Vonovia bei diesem anspruchsvollen Projekt beraten zu haben. Die besondere Herausforderung lag in der erfolgreichen Integration der Mitarbeiter in die Vonovia-Gruppe sowie dem Stellenabbau durch ein Freiwilligenprogramm.“

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