WGZ-Bank wird zur Aktiengesellschaft - Haarmann Hemmelrath berät beim Rechtsformwandel

13.06.2005

Haarmann Hemmelrath

(Düsseldorf, 10. Juni 2005) Die Mitglieder der WGZ-Bank haben mit einer Mehrheit von 97,3 Prozent der anwesenden Mitglieder einer Umwandlung der Rechtsform von einer eingetragenen Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft zugestimmt. Damit firmiert die Bank nun als WGZ-Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank.

Ziel des Rechtsformwandels war es, ein Zusammengehen der Zentralbanken in der genossenschaftlichen Bankengruppe zu erleichtern. Dazu soll es nach dem Willen der WGZ-Bank und ihrer Eigentümer aber nur kommen, wenn das gemeinsame Ziel einer Holding-Struktur umgesetzt werden kann.

Die besondere rechtliche Herausforderung lang in der Lösung einer Vielzahl umwandlungsrechtlicher Fragen sowie in der genossenschaftlichen Ausgestaltung der AG als neuer Rechtsform. Dem Wunsch der WGZ-Bank und ihrer Mitgliedsbanken entsprechend konnten aktienrechtliche Spielräume genutzt und somit Satzung der WGZ-Bank AG bestmöglich genossenschaftlich ausgerichtet werden. Insbesondere gelang es, das genossenschaftliche Treueprinzip sowie das Prinzip "ein Mitglied, eine Stimme" in der Satzung zu verankern. Der genossenschaftlichen AG in der beschlossenen Form kann somit Vorbildfunktion für den gesamten genossenschaftlichen FinanzVerbund zukommen.

Der Rechtsformwandel wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Bei den umfangreichen Vorbereitungen wurde die WGZ-Bank durch ein auf M&A, insbesondere Umwandlungsrecht, und Steuerrecht spezialisiertes Anwaltsteam der Sozietät Haarmann Hemmelrath in Düsseldorf beraten.

Berater WGZ Bank:

Haarmann Hemmelrath, Düsseldorf: Harald Plewka (Partner, Lead); Jiri Jäger (Partner); Kai Schöneberger (Senior Associate)

Kontakt Silke Haars Corporate Communications

 

Haarmann Hemmelrath International Services GmbH

 

Tel.: +49 (0) 89 2 16 36 – 9 50 Fax +49 (0) 89 2 16 36 – 9 58

 

E-Mail: silke.haars@haarmannhemmelrath.com

 

www.haarmannhemmelrath.com

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