WHITE & CASE BERÄT DIE ADLER GROUP BEI RÜCKKAUFANGEBOT FÜR BESTEHENDE SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DAMIT VERBUNDENEN AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE DER INHABER

24.05.2023

Frankfurt, 23. Mai 2023 – White & Case LLP hat die Adler Group S.A. (Adler Group) und ihre Tochtergesellschaft Adler Real Estate AG (Adler RE) bei einem Rückkaufangebot und einer damit verbundenen Aufforderung zur Stimmabgabe der Inhaber für die ausstehenden vorrangig besicherten Schuldverschreibungen der Adler RE in Höhe von 300 Mio. Euro mit Fälligkeit im Jahr 2024 beraten.

 

Die Adler Group hatte im Zuge ihrer jüngsten Finanzierung im Zusammenhang mit ihrer umfassenden Restrukturierung Mittel erhalten, die zur Zahlung des Andienungspreises sowie von Gebühren und Finanzierungskosten verwendet werden. Das Rückkaufangebot beinhaltet einen sogenannten „Exit-Consent“, der definierte Verpflichtungen und Verzugsereignisse aus dem Schuldverschreibungsvertrag entfernt. Bei Ablauf der „Early Bird Deadline“ hat Adler RE Angebote und Zustimmungen von den Inhabern der Schuldverschreibungen erhalten, die 93,36 Prozent des Gesamtnennbetrags der ausstehenden Schuldverschreibungen repräsentierten.

 

Die Adler-Unternehmensgruppe ist einer der größten Vermieter in Deutschland und hält 26.202 Einheiten mit einem kumulierten Bruttowert von ca. 5,2 Mrd. Euro (Stand: 31. Dezember 2022).

 

Das White & Case Team unter Federführung der Partner Yannick Adler, Rebecca Emory und Gernot Wagner (alle Capital Markets, Frankfurt) bestand aus den Partnern Karsten Wöckener (Capital Markets) und Andreas Lischka (Debt Finance), Local Partner Dr. Peter Becker sowie Associates Phoebos Lazaratos, Dr. Timo Lockemann und Angela Hildebrand (alle Capital Markets, Frankfurt). Weitere Anwälte aus den White & Case Büros in Houston und London waren ebenfalls beratend tätig.

 

Das Inhouse-Team bei Adler stand unter der rechtlichen Leitung von Florian Sitta (General Counsel) und umfasste Colleen Yorke (Capital Markets), Sabine Janson und Kristin Stephan (beide Corporate).

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