White & Case berät freistaat bayern bei neuordnung Der beteiligungsverhältnisse an der bayern lb

10.12.2024

Berlin, 09. Dezember 2024 – White & Case LLP hat den Freistaat Bayern umfassend bei der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse an der BayernLB begleitet und damit insbesondere die Fortführung der Wohnungsbauförderung über die BayernLabo, dem Förderinstitut in der BayernLB, gesichert.

Die Europäische Zentralbank hatte die Ausgestaltung der in 2012 begründeten Stillen Einlage des Freistaats in der BayernLB beanstandet und deren Anerkennung als regulatorisches Eigenkapital in Frage gestellt. In enger Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat, dem Sparkassenverband Bayern und der BayernLB wurde deshalb vereinbart, die Stille Einlage aufzuheben, das Kapital der Stillen Einlage in voller Höhe als Eigenkapital in der Bank zu belassen und im Gegenzug die Beteiligung des Freistaats an der BayernLB Holding AG, der gemeinsamen Beteiligungs-Holding von Freistaat Bayern und Sparkassenverband Bayern, von rd. 75% auf rd. 80,17% zu erhöhen. Dadurch bleiben der prozentuale Anteil von Freistaat und Sparkassenverband Bayern an Gewinnausschüttungen der BayernLB im Wesentlichen unverändert. Daneben kann die Wohnungsbauförderung durch die BayernLabo fortgeführt werden.

Gegenstand der Stillen Einlage des Freistaats Bayern war ein Portfolio aus Wohnungsbauförderdarlehen, das seit 1994 in mehreren Schritten als sogenannte Zweckeinlage in die BayernLB übertragen wurde und für Wohnungsbauförderzwecke eingesetzt wird.

Das White & Case-Team, das den Freistaat Bayern beraten hat, wurde von Partner Dr. Henning Berger (Bankaufsichtsrecht/ öffentliches Wirtschaftsrecht) geführt und umfasste die Partner Dr. Martin Weber (Bankaufsichtsrecht/ öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Alexander Kiefner, Dr. Julia Sitter (beide Aktien- und Unternehmensrecht), Dr. Dennis Heuer (Kapitalmarktrecht), Counsel Dr. Dirk Eisolt (Handels- und Bilanzrecht), Christoph Arhold (Europäisches Beihilfenrecht und Subventionsrecht), Local Partner Dr. Jochen Hoerth (Aktien- und Unternehmensrecht) und die Associates David Schoo (Bankaufsichtsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Philip Eichhorn (Aktien- und Unternehmensrecht), Cora Wolff und Paul Germershausen (beide Bankaufsichtsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht).

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