WHITE & CASE BERÄT GILDEMEISTER BEI ZWEI KAPITALERHÖHUNGEN

13.04.2011

Frankfurt, 12. April 2011 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft bei zwei Kapitalerhöhungen im Gesamtvolumen von brutto rund 220 Millionen Euro beraten.

Gestern endete die Bezugsfrist für 10.028.040 neue GILDEMEISTER-Aktien, die Aktionäre der Gesellschaft im Bezugsverhältnis von 5:1 und zu einem Preis von 13,66 Euro zeichnen konnten. Sämtliche Aktien wurden platziert und ein Nettoemissionserlös von rund 130 Millionen Euro erzielt. Bereits Mitte März hatte White & Case GILDEMEISTER bei einer Kapitalerhöhung beraten, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre stattfand. Dabei wurden 4.558.200 neue Aktien an den Kooperationspartner von GILDEMEISTER, die Mori Seiki Co., Ltd., Nagoya (Japan), ausgegeben. Der Ausgabepreis betrug 18,22 Euro je Aktie und entsprach damit einem Aufschlag in Höhe von ca. 27 Prozent gemessen am volumengewichteten Durchschnittskurs der GILDEMEISTER-Aktie am Tag der Beschlussfassung, der Nettoemissionserlös belief sich auf rund 83 Millionen Euro.

GILDEMEISTER beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus beiden Kapitalerhöhungen überwiegend zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten und damit zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zu verwenden.

White & Case hatte GILDEMEISTER bereits im Jahr 2009 bei der Begründung der Kooperation mit der in Japan börsennotierten Mori Seiki Co., Ltd. beraten, bei der die beiden weltweit führenden Werkzeugmaschinenbauer eine Überkreuzbeteiligung von jeweils fünf Prozent eingegangen waren.

„Wir freuen uns, dass wir GILDEMEISTER in einem für deutsch-japanische Kooperationen aktuell herausforderndem Umfeld bei zwei so erfolgreichen Kapitalerhöhungen begleitet haben“, sagt Dr. Lutz Krämer, Partner bei White & Case. „Das Ergebnis dieser kombinierten Kapitalerhöhung ist im deutschen Markt bisher einzigartig, denn bei der bezugsrechtsfreien Tranche wurde ein hoher Kursaufschlag von rund 27 Prozent erreicht, bei der Bezugsrechtstransaktion hingegen konnte der Abschlag sehr gering gehalten werden.“

Das White & Case-Team bestand aus den Frankfurter Partnern Dr. Benedikt Gillessen und Dr. Lutz Krämer (Kapitalmarktrecht, gemeinsame Federführung), James Black (US-Recht) sowie dem Associate Dr. Lars Teigelack (Kapitalmarktrecht). Sie wurden dabei unterstützt u. a. durch die Partner Dr. Tom Oliver Schorling (Finance, Frankfurt) und Dr. Tobias Freiherr von Tucher (IP/IT, München), den Counsel Christoph Arhold (Öffentliches Recht, Berlin/Brüssel) sowie die Local Partner Dr. Alexander Kiefner (Corporate, Frankfurt) und Dr. Michael Kunze (Steuerrecht, München). Zum Beratungsteam in Japan gehörten die Senior Associates Karl Pires und Kazunori Fuse (beide Corporate, Tokio).

Über White & Case

White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt an 36 Standorten in 25 Ländern präsent. In Deutschland sind 250 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München für White & Case tätig (www.whitecase.de).

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Tel.: +49 69 29994 1628
E-Mail: gpierro@whitecase.com

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