White & Case erreicht Eintragung des AUTANIA-Squeeze-out
White & Case
Frankfurt, 9. Oktober 2008
Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat den Squeeze-out bei der AUTANIA
Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim im Taunus, („AUTANIA AG“) durch die
Autania Holding AG mit Sitz in Arbon/Schweiz beraten. Die aktienrechtliche Beratung umfasste das
gesamte Squeeze-out-Verfahren einschließlich der Vorbereitung und Durchführung der
Hauptversammlung im November 2007, der Verteidigung der AUTANIA AG gegen sechs Anfechtungsbzw.
Nichtigkeitsklagen sowie der Vertretung im Freigabeverfahren.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. bestätigte den Beschluss des Landgericht Frankfurt a. M. im
Freigabeverfahren, wonach die Klagen gegen den Übertragungsbeschluss der Eintragung in das
Handelsregister nicht entgegenstehen. Durch die damit mögliche Eintragung des
Übertragungsbeschlusses wurde der Squeeze-out wirksam.
Das Frankfurter Beratungsteam von White & Case bestand aus dem Partner Dr. Robert Weber und dem
Associate Dr. Marcel Polte (beide Corporate).
„Durch den von der Gesellschaft erwirkten Freigabebeschluss konnte der Squeeze-out der
Minderheitsaktionäre der AUTANIA AG zehn Monate nach der Hauptversammlung in das
Handelsregister eingetragen werden, ohne dass es einer vergleichsweisen Einigung mit den Klägern
bedurfte,“ kommentiert Dr. Robert Weber.
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