White & Case erringt Erfolg bei Musterverfahren zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Betreiber von Energieversorgungsnetzen

23.03.2018

Düsseldorf, 22. März 2018 – White & Case LLP hat für verschiedene Betreiber von regulierten Energieversorgungsnetzen einen wichtigen Etappensieg vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) errungen.

Das OLG hat heute seine Entscheidung in den Beschwerdeverfahren gegen die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass die jüngste Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur zu niedrig bemessen ist. Die Marktrisiken wurden nicht hinreichend berücksichtigt. Aufgrund dieser Einschätzung hat das OLG Düsseldorf die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK4-16-160 und BK4-16-161) aufgehoben und diese verpflichtet, über die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Damit ist das OLG der Argumentation der Netzbetreiber, u.a. vertreten von White & Case, vollumfänglich gefolgt.

Die BNetzA kann nun innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen. In diesem Fall wird das Verfahren voraussichtlich noch einmal 12-18 Monate vor dem Bundesgerichtshof anhängig sein. Entscheidet sich die BNetzA stattdessen dafür, die Vorgaben des OLG umzusetzen, muss sie die Festlegungen neu erlassen und dabei die Ausführungen des Gerichts in den Entscheidungsgründen berücksichtigen.

Das White & Case Team unter Leitung von Partner Thomas Burmeister bestand aus den Local Partnern Dr. Kristin Spiekermann und Christina Will sowie Associate Dr. Maximilian Eßer (alle M&A/Energy, Düsseldorf).

Vertretene Energienetzbetreiber: u.a. Amprion GmbH, Open Grid Europe GmbH, Energienetz Mitte GmbH, sowie Westfalen Weser Netz GmbH

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