WHITE & CASE ERWIRKT ABWEISUNG VON STAATSHAFTUNGSKLAGE IM FALL PHOENIX

03.03.2009

WHITE & CASE

Berlin, 2. März 2009 - Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für die

Bundesrepublik Deutschland die Abweisung einer Staatshaftungsklage wegen Anlegerentschädigung im

Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH bewirkt. Das Landgericht Berlin hat durch Urteil vom 11. Februar

2009 die Klage eines Anlegers auf Staatshaftung abgewiesen.

Der 2005 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellte

Entschädigungsfall Phoenix betrifft über 30.000 Anleger. Die Entschädigungseinrichtung der

Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) konnte die Entschädigung der Anleger wegen der Komplexität

des Entschädigungsfalls und Besonderheiten des Insolvenzverfahrens erst im Jahr 2008 beginnen.

Der Kläger hat in dem Musterverfahren vor dem Landgericht geltend gemacht, dass die Bundesrepublik

gegen die europäische Anlegerentschädigungsrichtlinie verstoßen habe, weil die Entschädigung noch

nicht geleistet wurde. Das Landgericht hat hingegen festgestellt, dass der Bundesgesetzgeber die

europarechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt hat und Anleger im Phoenix-Fall nicht aufgrund

der Richtlinie verlangen können, früher entschädigt zu werden. Auch bestehen keine Zweifel an der

Leistungsfähigkeit der EdW im Fall Phoenix, weil das Gesetz die Möglichkeit der Kreditaufnahme

vorsieht, welche die EdW durch Aufnahme eines Bundeskredits genutzt hat.

Dr. Henning Berger, Partner von White & Case in Berlin, und Dr. Katrin Rübsamen, Associate im

Berliner Büro, haben die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Berlin vertreten.

„Die Entscheidung stellt klar, dass die Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie ordnungsgemäß

erfolgt ist und keine überhöhten Anforderungen an die Durchführung des Entschädigungsverfahrens im

Fall Phoenix gestellt werden dürfen. Eine Entschädigungsleistung ist erst fällig, nachdem die EdW einen

Anspruch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft und festgestellt hat.

Eine Entschädigung ohne hinreichende Prüfung des Einzelfalls stünde nicht im Einklang mit dem

gesetzlichen Auftrag der Entschädigungseinrichtung.“, kommentiert Dr. Berger die Entscheidung des

Landgerichts.

White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den

entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit mehr als 2.400 Anwälten an 34 Standorten in 23

Ländern präsent. In Deutschland verfügt White & Case über 250 Anwälte und Steuerberater in Berlin,

Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München (www.whitecase.de).

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