WHITE & CASE ERWIRKT ABWEISUNG VON STAATSHAFTUNGSKLAGE IM FALL PHOENIX
WHITE & CASE
Berlin, 2. März 2009 - Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für die
Bundesrepublik Deutschland die Abweisung einer Staatshaftungsklage wegen Anlegerentschädigung im
Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH bewirkt. Das Landgericht Berlin hat durch Urteil vom 11. Februar
2009 die Klage eines Anlegers auf Staatshaftung abgewiesen.
Der 2005 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellte
Entschädigungsfall Phoenix betrifft über 30.000 Anleger. Die Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) konnte die Entschädigung der Anleger wegen der Komplexität
des Entschädigungsfalls und Besonderheiten des Insolvenzverfahrens erst im Jahr 2008 beginnen.
Der Kläger hat in dem Musterverfahren vor dem Landgericht geltend gemacht, dass die Bundesrepublik
gegen die europäische Anlegerentschädigungsrichtlinie verstoßen habe, weil die Entschädigung noch
nicht geleistet wurde. Das Landgericht hat hingegen festgestellt, dass der Bundesgesetzgeber die
europarechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt hat und Anleger im Phoenix-Fall nicht aufgrund
der Richtlinie verlangen können, früher entschädigt zu werden. Auch bestehen keine Zweifel an der
Leistungsfähigkeit der EdW im Fall Phoenix, weil das Gesetz die Möglichkeit der Kreditaufnahme
vorsieht, welche die EdW durch Aufnahme eines Bundeskredits genutzt hat.
Dr. Henning Berger, Partner von White & Case in Berlin, und Dr. Katrin Rübsamen, Associate im
Berliner Büro, haben die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Berlin vertreten.
„Die Entscheidung stellt klar, dass die Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie ordnungsgemäß
erfolgt ist und keine überhöhten Anforderungen an die Durchführung des Entschädigungsverfahrens im
Fall Phoenix gestellt werden dürfen. Eine Entschädigungsleistung ist erst fällig, nachdem die EdW einen
Anspruch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft und festgestellt hat.
Eine Entschädigung ohne hinreichende Prüfung des Einzelfalls stünde nicht im Einklang mit dem
gesetzlichen Auftrag der Entschädigungseinrichtung.“, kommentiert Dr. Berger die Entscheidung des
Landgerichts.
White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den
entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit mehr als 2.400 Anwälten an 34 Standorten in 23
Ländern präsent. In Deutschland verfügt White & Case über 250 Anwälte und Steuerberater in Berlin,
Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München (www.whitecase.de).
Kontakt:
Barbara Gruber
Media Relations Manager Germany
Tel.: +49 (0) 69 29994 1122
Email: bgruber@whitecase.com