WHITE & CASE ERWIRKT BGH URTEIL: MÖGLICHKEIT DER KURSAUSNUTZUNG BEI SQUEEZE-OUT BESEITIGT
Hamburg, 28. Juli 2010 - Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der Barry Callebaut AG, in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren vertreten, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) in einer gestern veröffentlichten Grundsatzentscheidung Klarheit hinsichtlich des Zeitraums geschaffen hat, der für die Berechnung der bei Strukturmaßnahmen an außenstehende Aktionäre zu zahlenden Barabfindung zugrunde zulegen ist.
Unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BGH nun entschieden, dass für die Höhe der Abfindung nicht der Dreimonatszeitraum vor der Hauptversammlung, die über die Strukturmaßnahme beschließt, sondern der Dreimonatszeitraum unmittelbar vor Ankündigung der entsprechenden Strukturmaßnahme maßgeblich ist. Hierbei ist grundsätzlich auf den nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurs abzustellen. Nur wenn zwischen Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Beschluss der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum liegt, und die Entwicklung der Börsenkurses eine Anpassung geboten erscheinen lässt, ist der Börsenwert entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen Börsenwertentwicklung auf den Tag des Hauptversammlung hochzurechnen.
Die Entscheidung des BGH, die von Aktienrechtlern lange erwartet wurde, führt im Wesentlichen dazu, dass insbesondere Hedgefonds und kritische Aktionäre nicht mehr von erst durch die Ankündigung der Maßnahme ausgelösten Kurssteigerungen zwischen der Ankündigung der Strukturmaßnahme und der Hauptversammlung zu Lasten des zur Zahlung der Abfindung verpflichteten Großaktionärs profitieren können.
Anlass für das Verfahren vor dem BGH war der im Frühjahr 2003 von der Hauptversammlung des Kölner Schokoladenherstellers Stollwerck AG beschlossene Ausschluss von Minderheitsaktionären ("Squeeze out") nach der Übernahme durch die Schweizer Barry Callebaut AG im Jahr 2002.
Dr. Christian Jacobs, Partner bei White & Case, kommentiert "Die Entscheidung schafft endlich Klarheit für Unternehmenserwerber hinsichtlich des für eine Übernahme eines börsennotierten Unternehmens zu kalkulierenden Preises."
Das White & Case Team bestand aus den Partnern Dr. Christian Jacobs (Federführung) sowie den beiden Local Partner Dr. Markus Althoff und Dr. Nils Krause (alle M&A/Corporate).
White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt an 36 Standorten in 25 Ländern präsent. In Deutschland verfügt White & Case über 250 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München (www.whitecase.de).
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