WHITE & CASE ERWIRKT GRUNDSATZENTSCHEIDUNG ZUR ANLEGERENTSCHÄDIGUNG
WHITE & CASE
Berlin, 11. Dezember 2009 - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer Grundsatzentscheidung vom 24. November 2009, die heute veröffentlicht wurde, entschieden, dass die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) durch Jahresbeiträge nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) verfassungsgemäß ist. Gegenstand der Entscheidung ist die Verfassungsbeschwerde einer Wertpapierhandelsbank gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2004, mit dem die Klage gegen Jahresbeiträge der EdW abgewiesen wurde.
Das BVerfG hat festgestellt, dass die Jahresbeiträge zur Finanzierung der EdW verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgaben sind. Die der EdW zugeordneten Finanzdienstleistungsinstitute sind hiernach eine homogene Gruppe, die eine spezifische Finanzierungsverantwortung für die Entschädigungsaufgabe der EdW hat. Die Aufteilung der Entschädigungseinrichtungen für die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung im EAEG ist hiernach nicht zu beanstanden. Auch die Umstände des Entschädigungsfalls der Phoenix Kapitaldienst GmbH begründen keine durchgreifenden Zweifel an der Finanzierung der EdW durch die Institute. Soweit die Verfassungsbeschwerde auch gegen die Erhebung von Sonderbeiträgen der EdW im Fall Phoenix gerichtet war, hat das Gericht die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen.
"Die Entscheidung hat grundlegende Bedeutung für die Zukunft der Anlegerentschädigung, aber auch der Einlagensicherung in Deutschland. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Finanzierung der staatlichen Entschädigungseinrichtungen durch die Institute der Finanzwirtschaft steht nunmehr außer Frage. Dies gibt den Entschädigungseinrichtungen die erforderliche Rechtssicherheit, um ihre wichtige Aufgabe im Umfeld der Finanzkrise weiterhin erfüllen zu können," kommentiert Dr. Henning Berger.
Die Bundesregierung und die EdW wurden in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von dem Berliner Partner Dr. Henning Berger in Zusammenarbeit mit Dr. Katrin Rübsamen vertreten. White & Case berät die EdW bereits seit vielen Jahren in den rechtlichen Fragen der Finanzierung und Anlegerentschädigung und hat die EdW auch in dem Ausgangsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten.
White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt an 36 Standorten in 25 Ländern präsent. In Deutschland verfügt White & Case über 250 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München (www.whitecase.de).
Barbara Gruber
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