White & Case erwirkt Grundsatzurteil im Fall Phoenix
White & Case
Berlin, 1. Oktober 2008
Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für die Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) eine Entscheidung des Landgerichts Berlin bewirkt, wonach die
EdW berechtigt ist, eine Entschädigung für betrügerische Scheingewinne im Fall der insolventen
Phoenix Kapitaldienst GmbH (Phoenix) abzulehnen. Das Gericht wies mit Urteil von heute die
Musterklage eines Anlegers ab (LG Berlin – 4 O 297/08).
Vom Entschädigungsfall Phoenix sind über 30.000 private Anleger betroffen, die von der EdW jeweils
eine Entschädigung von bis zu 20.000,- Euro aufgrund des Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes verlangen können. Im April 2008 hat die EdW mit der Entschädigung
der Anleger begonnen. Phoenix spiegelte den Anlegern in betrügerischer Absicht vor, über
100 Millionen Euro Gewinne erwirtschaftet zu haben. Die Musterklage zielte darauf, eine Haftung der
EdW für diese Scheingewinne zu begründen.
Die EdW wurde vor dem LG Berlin von den Rechtsanwälten Dr. Henning Berger und Dr. Katrin
Rübsamen (beide Öffentliches Recht, Berlin) vertreten.
Dr. Henning Berger kommentierte: „Die Entscheidung des Gerichts stellt sicher, dass die EdW allein für
die tatsächlichen Verbindlichkeiten der Phoenix aufkommen muss. Eine Haftung der EdW für
Scheingewinne hätte in grundlegendem Widerspruch zum öffentlichen Zweck des
Entschädigungssystems gestanden.“
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