White & Case erwirkt Klageabweisung für DB in Ostkreuz-Berlin Fall

11.07.2008

White & Case

Berlin, 10. Juli 2008

Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat die Klageabweisung für die DB Station & Service AG und die DB Netz AG als Beigeladene in Sachen Umbau des Ostkreuzes in Berlin bewirkt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat durch Urteil vom 9. Juli 2008 die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des beklagten Eisenbahnbundesamts abgewiesen.

Das Planvorhaben ist eines der bedeutendsten Infrastrukturvorhaben der Bahn im Berliner Raum. Es sieht grundlegende Umbau- und Modernisierungsarbeiten an einem der verkehrsreichsten Kreuzungspunkte für den Nah- und Fernverkehr in Berlin vor und umfasst ein Vorsorgebauwerk für die Bundesautobahn A 100. Die Ausführung wird sich über einen Zeitraum von nahezu zehn Jahren erstrecken. Die Investitionskosten werden über 400 Millionen Euro betragen.

Ursprünglich hatten sich zahlreiche unterschiedlich betroffene Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss gewandt und u.a. die Abwehr des Vorsorgebauwerks für die BAB A 100 sowie verbesserten Lärm- und Erschütterungsschutz für ihre Grundstücke in der Nachbarschaft des Bahnkreuzes begehrt. Die überwiegende Zahl der Klagen konnte bereits vor der Entscheidung des BVerwG einvernehmlich beigelegt werden.

Dr. Henning Berger, Partner von White & Case in Berlin, hat die Vorhabensträger DB Station & Service AG und DB Netz AG im Planfeststellungsverfahren und vor dem BVerwG vertreten. Herr Berger wurde unterstützt von Dr. Wolfgang Bomba LL.M., Associate im Berliner Büro.

„Die Entscheidung gibt grünes Licht für den dringend benötigten Umbau des Ostkreuzes, dessen heutiger Zustand ein wesentlicher Schwachpunkt des Schienenverkehrs im Berliner Raum ist. Sie ist darüber hinaus rechtlich von besonderem Interesse: weil das Gericht klargestellt hat, dass ein grundrechtlicher Schutzanspruch gegen Verkehrslärm nicht gegeben ist, wenn eine Lärmbelastung nicht dem Ausbauvorhaben zuzurechnen ist“, kommentiert Dr. Berger die Entscheidung des BVerwG.

White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden Wirtschaftszentren der Welt mit mehr als 2.300 Anwälten an 37 Standorten in 25 Ländern präsent.

In Deutschland verfügt White & Case über 250 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München und Hamburg (www.whitecase.de).

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Dr. Henning Berger, Tel: 030 88091 1502; E-Mail: HBerger@whitecase.com

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Barbara Gruber, Tel.: 069 29994 1122; E-Mail: BGruber@whitecase.com

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