White & Case erwirkt Klageabweisungen für Land Hessen in Flughafen Calden Fall
White & Case
Berlin, 17. Juni 2008
Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat heute die Abweisungen der Klagen gegen das
Land Hessen als Planfeststellungsbehörde in Sachen Ausbau des Flughafen Kassel-Calden erwirkt. Der
Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kam heute nach sechs Verhandlungstagen zu dem
Ergebnis, dass der zugrunde liegende Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist. Die Planung des
Regierungspräsidiums Kassel für das 151-Millionen-Euro-Projekt zur Erweiterung ihres Flughafens um
eine 2,5 Kilometer lange Start- und Landebahn wurde bestätigt. Damit kann der Flugplatz zu einem
Regionalflughafen für den kommerziellen Verkehr ausgebaut werden.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss waren ursprünglich 116 Klagen eingereicht worden, die vom VHG
Kassel zu 15 Verfahren zusammengefasst worden sind. Zu den Klägern gehörten u.a. der Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), lärmbetroffene Bürger, und Eigentümer von künftigen
Flughafengrundstücken sowie Umlandgemeinden und der Landkreis Paderborn, der selbst einen
Regionalflughafen betreiben lässt. Neben Fragen des Lärmschutzes und des Naturschutzes war die der
Planung zugrunde gelegte Bedarfsprognose ein zentraler Streitpunkt. Die Kläger hatten den Bedarf
Nordhessens für einen Regionalflughafen bestritten. Laut der Prognose des Münchner Unternehmens
Intraplan, wird sich Anzahl der Passagiere von heute 30 000 bis zum Jahr 2020 auf rund 640 000 erhöhen.
White & Case hat das Land Hessen als Planfeststellungsbehörde während des Verfahrens vertreten. Der
Prozess wurde von Prof. Dr. Norbert Wimmer, Partner im Berliner Büro, zusammen mit seinem
ehemaligen Kollegen Dr. Tobias Masing (seit 1. April 2008 bei Redeker) geführt.
„Die Entscheidung setzt ein positives Signal für die wirtschaftliche Entwicklung der Region Nordhessen.
Sie ist darüber hinaus rechtlich unter zwei Gesichtspunkten von besonderem Interesse: als erste
Entscheidung zum neuen Fluglärmgesetz und unter dem Gesichtspunkt der Planrechtfertigung des
Ausbaus eines Regionalflughafens“, kommentiert Prof. Dr. Wimmer die heutigen Entscheidung des
VGH.
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