White & Case erwirkt wegweisende BGH Entscheidung für HSH Nordbank
White & Case
Hamburg, 20. Dezember 2007
Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat die HSH Nordbank AG vor dem
Bundesgerichtshof (BGH; Az. XI ZR 76/06) erfolgreich in einem Musterprozess über die Wirksamkeit
eines Vergleiches vertreten. Der BGH hat den Vergleich, welchen die Hamburgische Landesbank (heute
HSH Nordbank AG) mit 95 Prozent der ca. 4000 Anleger, die sich Mitte der 90er Jahre an 7 von der
Bank finanzierten geschlossenen Immobilienfonds der HAT Hanseatische Anlage Treuhand SECURA
Vermögensberatungsgesellschaft mbh & Co. KG, beteiligt hatten, in seiner Entscheidung vom 18.
Dezember 2007 für wirksam erklärt. Der Vergleich ist danach für die Anleger bindend.
Die HSH Nordbank AG sah sich seit Mitte 2004, nachdem der II Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
seine viel beachteten Urteile zu sog. Schrottimmobillien verkündet hatte, einer Flut von Prozessen
ausgesetzt, die die Wirksamkeit des Vergleiches angriffen. Der Bundesgerichtshof hat nun in dem
Musterprozess, welcher sich auf ca. 300 weitere gegen die HSH Nordbank AG angestrengte Verfahren
auswirken wird, zugunsten der HSH Nordbank AG entschieden.
Die HSH Nordbank AG wurde im Instanzenzug von der White & Case LLP bundesweit an allen
Standorten der Sozietät vertreten. Mandatsführend war das Litigation Team des Hamburger Büros von
White & Case durch die Rechtsanwältin Susanne Weiss-Reichelt.
„Das Urteil ist für unsere Mandantin von wesentlicher Bedeutung. Wir freuen uns sehr, dass wir unsere
Mandantin in dieser Prozessflut erfolgreich verteidigen konnten. Die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes wird sich auch auf andere Verfahren zu Immobilienfonds- Finanzierungen und die
Haftung der Anleger als Gesellschafter derartiger Fonds auswirken.“ kommentiert Susanne Weiss-
Reichelt.
White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den
entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit 2.300 Anwälten an 36 Standorten in 24 Ländern
präsent.
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