Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Sanierung von Appelrath Cüpper erreicht

05.08.2020

Bedeutender Meilenstein der Sanierung

Unternehmen bleibt voll handlungsfähig

Geschäftsbetrieb wird ohne Einschränkungen fortgeführt

Köln. 03. August 2020. Die Sanierung der Appelrath Cüpper GmbH nimmt weiter Gestalt an. Hierbei wurde ein weiterer Meilenstein erreicht: Am 01.08.2020 hat das Amtsgericht Köln planmäßig das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung formal eröffnet und damit die Sanierungswürdigkeit des renommierten Damenmodehändlers bestätigt. Zuvor hatte das zuständige Kölner Amtsgericht bereits im April 2020 einem entsprechenden Antrag des im Jahr 1882 gegründeten Traditionsunternehmens entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. „Durch das Verfahren bleiben wir uneingeschränkt handlungsfähig und sind für unsere Kunden wie gewohnt erreichbar“, erklärt Geschäftsführer Heinrich Ollendiek. Geschäftsführer Lothar Schäfer ergänzt: „Wir sind davon überzeugt, dass wir durch das Eigenverwaltungsverfahren die Folgen der unvorhersehbaren Corona-Krise und der behördlichen Schließungen unserer Modehäuser erfolgreich bewältigen und die Appelrath Cüpper GmbH danach sogar gestärkt weiterentwickeln können. Die Geschäfte entwickeln sich trotz Covid-19 bedingter Einschränkungen entsprechend unserer Planung.“

Appelrath Cüpper vertreibt als Einzelhändler der Bekleidungsbranche deutschlandweit hochwertige Bekleidung, Taschen, Accessoires und Damenschuhe. Das Unternehmen erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 110 Millionen Euro und beschäftigt insgesamt rund 1.000 Mitarbeiter. „Wir sind froh, dass wir zusammen mit unseren Partnern auf der Lieferantenseite die strategische Positionierung von Appelrath Cüpper als Premium-Anbieter im DOB-Bereich sicherstellen und weiter ausbauen werden“, sagt Barbara Moers, CPO.

Die Eigenverwaltung verfolgt das Ziel, das Unternehmen zu restrukturieren und fortzuführen. Dabei bleibt die unternehmerische Verantwortung bei den bisherigen Geschäftsführern. Sie führen den Sanierungsprozess selbständig mit einem ihnen zur Seite gestellten Sachwalter und Hand in Hand mit einem sanierungserfahrenen Beratungsunternehmen durch. Während des Verfahrens wird der Geschäftsbetrieb unverändert weitergeführt. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und zusammen mit den Beratern die Sanierung im Interesse der Gläubiger zu unterstützen. Für die Funktion des Sachwalters hat das Amtsgericht Köln Herrn Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau von der Kanzlei White & Case bestellt. Herr Dr. Jasper Stahlschmidt von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist weiterhin zum Generalbevollmächtigten der Appelrath Cüpper GmbH bestellt.

„Die Sanierung von Appelrath Cüpper befindet sich auf einem guten Weg. In der Eigenverwaltung verfügt das Unternehmen über die geeigneten Mittel, eine nachhaltige Sanierung und Neuausrichtung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen. Wir gehen davon aus, dass wir zu Beginn des kommenden Jahres das gesamte Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich hinter uns lassen werden“, erklärt der Generalbevollmächtigte Dr. Jasper Stahlschmidt.

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