Widerspruchsfrist läuft – Noerr-Expertin warnt vor Markenverletzungen durch neue Internetadressen

12.06.2012

München, 12. Juni 2012. Am morgigen Mittwoch veröffentlicht die Internet-Verwaltungsinstanz ICANN, wer sich um eine der neuen Top-Level-Domains beworben hat. Mögliche Endungen sind dann geographische Angaben, wie „.münchen“, Gattungsbegriffe, wie „.versicherung“ und sogar sämtliche Marken und Unternehmenskennzeichen wie z.B. „.canon“ und „.adidas“. Unternehmen und alle sonstigen Markeninhaber müssen sich diesen Tag deshalb gut vormerken: Ab dann beginnt eine siebenmonatige Widerspruchsfrist zu laufen. „Nach Ablauf dieser Frist können Markeninhaber vorerst nicht mehr die Verletzungen ihrer Marken bzw. Unternehmensbezeichnungen durch eine der neu angemeldeten Internetadressendungen verhindern“, warnt Markenanwältin Valentina Schulte-Braucks von der internationalen Kanzlei Noerr.

Verschiedene Rechtsverletzungen drohen

„Jetzt gilt es schnell zu reagieren und das eigene Markenportfolio mit den neuen Endungen abzugleichen“, sagt Schulte-Braucks und rät Unternehmen und Organisationen, spätestens ab dem sogenannten Reveal-Day zu prüfen, ob Markenrechtsverletzungen vorliegen. Dabei sollten Markeninhaber nicht nur prüfen, ob geschützte Marken unberechtigterweise als Top Level Domain angemeldet wurden. Selbst wenn Internetadressänderungen auf den ersten Blick keinen Konflikt verursachen, kann sich das nach Abschluss des Verfahrens ändern: Inhaber der neuen Top Level Domains können selbstständig Second Level Domains vergeben und hierdurch kann es wiederum zu Markenrechtsverletzungen kommen. Zudem begründen Abkürzungen in Webadressen häufig eine Verwechslungsgefahr. Wie viele Unternehmen potentiell betroffen sein könnten, lässt sich jetzt schon nicht mehr überblicken. Die ICANN hat bekanntgegeben, dass ca. 2.300 Bewerbungen für neue Top Level Domains vorliegen. „Eine solche Anzahl neuer Domains wird die Internetlandschaft zweifelsohne und unwiederbringlich verändern“ sagt Schulte-Braucks.

Kommt es zum Streit um eine der neuen Top-Level-Endungen, wird über den Widerspruch in Schiedsverfahren entschieden. Bezieht sich der Konflikt auf eine eventuelle Markenrechtsverletzung, ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf die zuständige Widerspruchsstelle. Der Markeninhaber kann sich an die WIPO wenden, versäumt er jedoch die Frist oder zahlt die Gebühren nicht rechtzeitig, bleibt ihm auch dieser Weg versperrt. Über die formellen Voraussetzungen des Verfahrens und die Kosten sollten sich potentiell betroffene Unternehmen deshalb frühzeitig detailliert informieren.

Suchmaschinen-Ranking in Gefahr

Noerr-Markenrechtlerin Schulte-Braucks sieht noch eine weitere Gefahr: Die Veränderung der Domainlandschaft könnte die Suchmaschinen-Präsenz von Unternehmen und Organisationen beeinflussen. Die Nutzer solcher Maschinen verwenden oft generische Begriffe, sie geben zum Beispiel nicht den Namen eines Reisebüros, sondern nur den Begriff ‚Reise’ ein. Wer sich einen beliebten Suchbegriff als Top Level Domain sichert, kann nach Ansicht mancher Suchmaschinenexperten die eigene Auffindbarkeit zu Lasten der Konkurrenz beeinflussen.

Die ICANN-Initiative ermöglicht eine Vielzahl neuer und individuellerer Internetadressen. Bisher enden Internetadressen auf länderspezifische oder eine der 22 generischen Domains, wie zum Beispiel .com oder .org. Im vergangenen Juni beschloss die ICANN, dass sämtliche Unternehmen und Organisationen spätestens 2013 weitere Begriffe als Top Level Domains beantragen können.

Noerr ist eine führende europäische Wirtschaftskanzlei – mit mehr als 470 Berufsträgern, fünf Büros in Deutschland, sieben in Mittel- und Osteuropa, einem Büro in London, einem in Alicante (Spanien) und einer Repräsentanz in New York. Unser Kerngeschäft ist exzellente Rechts- und Steuerberatung, die nachhaltige Lösungen entwickelt und wirtschaftlichen Mehrwert schafft.

Matthias Schulte
PR-Manager
Assessor jur.
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