Wilhelm Lachmair und Kollegen: BGH klärt grundsätzliche Fragen zu Ansprüchen gegen Clerical Medical am 11.07.2012

30.07.2012

Was die Anwälte der Versicherung scheinbar für die "Quadratur des Kreises" gehalten haben, ist eingetreten. Der IV. Zivilsenat des BGH hat gleich in fünf Verfahren gegen Clerical Medical umfassende Pflichten gegenüber deutschen Anlegern festgestellt. Die Entscheidungen des BGH haben immense wirtschaftliche Folgen für die Versicherung aus Großbritannien. Denn Experten rechnen jetzt mit Ansprüchen deutscher Kunden von mehreren hundert Millionen Euro.

Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair& Kollegen haben zwei der fünf Verfahren, über die am 11.07.2012 verhandelt wurde, bis zum BGH geführt. Vertreten durch die auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts langjährig erfahrenen Rechtsanwälte Tobias Pielsticker und Urban Schädler klagte ein Anleger die Erfüllung der in der Versicherungspolice zugesagten Leistungen gegen Clerical Medical ein und eine Anlegerin berief sich auf Aufklärungspflichtverletzungen und verlangte auf dieser Grundlage Schadensersatz von der Versicherung.

"Vielen Anlegern wurden die Versicherungen der Clerical Medical als eine Art private Rentenversicherung verkauft. Dieses Versprechen muss die Versicherung jetzt halten und die Rentenzahlungen leisten.", beschreibt Rechtsanwalt Schädler die Auswirkungen der höchstrichterlichen Urteile.

Die Erfüllung der Zahlungen laut Versicherungspolice verweigerte Clerical Medical mit dem Argument, die Zahlungen seien in ihren Policenbedingungen eingeschränkt worden. Denn dort seien die Auszahlungen unter den Vorbehalt gestellt, dass genügend Anteile vorhanden seien. Vor diesem Hintergrund hatte der BGH also über die Frage zu entscheiden, ob die Einschränkung in den Policenbedingungen wirksam ist. Das lehnte das oberste Zivilgericht BGH ab und stellte fest, die Policenbedingungen seien zwar Bestandteil des Versicherungsvertrages geworden. Jedoch könnten sie eine Auszahlungspflicht von Clerical Medical nicht wirksam einschränken.

Aber damit nicht genug: Der Bundesgerichtshof erkannte daneben auch die Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung an. "Nach der Bewertung des Bundesgerichtshofs ist Clerical Medical für den Strukturvertrieb verantwortlich, den die Versicherung für den Absatz ihrer Produkte in Deutschland nutzte. Das ist ein Meilenstein, denn Clerical Medical hat bis zuletzt versucht, die Verantwortung vollständig auf die deutschen Berater abzuwälzen. Dem ist der BGH nicht gefolgt", betont Rechtsanwalt Pielsticker.

Clerical Medical kann sich also ihrer Verantwortung, jeden Anleger umfassend und vollständig über die Risiken aufzuklären, die mit dem Abschluss einer Versicherung verbunden sind, nicht entziehen.

Die Prozessbevollmächtigten von Clerical Medical wiesen stets eine Verantwortlichkeit ebenso wie die Verletzung von Aufklärungspflichten zurück. Clerical Medical habe keine Kenntnis über die Vermittlung ihrer Produkte gehabt. Die Vermittler seien selbständige, von Clerical Medical nicht beauftragte Unternehmer. Jedenfalls seien die Versicherungsprodukte von Clerical Medical in Rentenmodelle eingebunden, die nicht von Clerical Medical konzipiert waren. Vielmehr seien es Produktentwicklungen von Vermittlungs- bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen. Diese seien Clerical Medical noch nicht einmal bekannt gewesen.

Das was von der Versicherungsseite mit einer vermeintlichen Selbst-verständlich-keit behauptet wird, ist nichts Anderes als Scheinheiligkeit. Denn die Versicherung aus Großbritannien hat mit deutschen Anlegern nicht nur Umsätze in Milliardenhöhe erzielt, sondern sie war regelmäßig über die eingesetzten Modelle informiert. Da fragt sich jeder gesunde Menschenverstand: Dann möchte sie von dem Vertrieb nichts gewusst haben?

Die Produkte der Versicherung wurden als sichere Anlagemodelle beispielsweise für eine Altersvorsorge verkauft. In diesem Zusammenhang warb man mit zweistelligen Renditen bis zu 14 %, die Clerical Medical in der Vergangenheit erzielt habe. Ausgehend davon wurden deutschen Anlegern häufig 8 % als sehr konservative Prognosen verkauft. Insoweit stellte der BGH fest, dass diese Prognosen den Anlegern ein unzutreffendes und zu optimistisches Bild der zu erwartenden Rendite gegeben hat. Darin liegt eine wesentliche Aufklärungspflichtverletzung von Clerical Medical.

Hervorzuheben ist nach den jahrelangen Recherchearbeiten der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen weiter, dass in den Jahren seit 1998 Clerical Medical allenfalls nur mit 6 % Rendite hätte rechnen dürfen. Durch Prognosen von 8 % und mehr unter Verwendung von zweistelligen Vergangenheitsrenditen erzielte Clerical Medical einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Lebensversicherern.

Dies ist nicht die einzige Frage, die sich den Rechtsanwälten Pielsticker und Schädler im Lauf ihrer jahrelangen forensischen und außergerichtlichen Tätigkeit stellte, deren Ergebnisse sich zuvor in den vielfachen instanzgerichtlichen Entscheidungen zugunsten der Anleger wiederfinden. Bundesweit erstritten die beiden Rechtsanwälte vor zahlreichen Oberlandesgerichten erstmals obsiegende Urteile gegen Clerical Medical. Dass der BGH nunmehr am 11.07.2012 den krönenden Abschluss dieser Prozesse setzte, ist nicht zuletzt der professionellen Vorarbeit dieser beiden Rechtsanwälte geschuldet.

Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen betreuen gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen über 1.500 Geschädigte gegen Clerical Medical. Davon sind 500 Verfahren bundesweit gerichtsanhängig. Sie haben sämtliche Unterlagen, die in den Beratungsgesprächen zugrunde gelegt worden, Gutachten, Bewertungen sowie Veröffentlichungen analysiert. Nicht zuletzt die jahrelangen Prozesserfahrungen der beiden Rechtsanwälte Pielsticker und Schädler haben zu der Erkenntnis geführt, dass Clerical Medical nicht nur an den Verkaufsunterlagen mitgewirkt hat. Sie hat auch nach Aussagen mehrerer Zeugen selbst an Schulungsveranstaltungen für Rentenmodelle teilgenommen und hatte Kenntnis von den Renditeprognosen, die den Anlegern in Aussicht gestellt worden waren.

"Die Ansprüche unserer Mandanten dürften ein Volumen von ca. 500.000.000,00 Euro erfassen", schätzt Rechtsanwalt Tobias Pielsticker. Trotz der erfreulichen Feststellung durch den BGH am 11.07.2012 gehen die Rechtsanwälte nicht davon aus, dass das Ende der Verhandlungen mit Clerical Medical erreicht ist. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair& Kollegen betreuen in 26 der von 40 vom BGH ausgewiesenen Verfahren Kläger gegen Clerical Medical. Sollte diese nicht einlenken, werden auch für die restlichen über 1.000 Verfahren Klagen erheben zu sein, um den Eintritt einer Verjährung zu vermeiden. Würde Clerical Medical weiterhin an ihrer bisherigen Taktik festhalten, müssten die Verfahren gegebenenfalls durch alle Instanzen getragen werden.

Rechtsanwälte Tobias Pielsticker und Urban Schädler vertreten ausschließlich geschädigte Anleger gegen Versicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften. In den Verfahren gegen die Clerical Medical gehören beide Rechtsanwälte zu den Vorreitern unter Anlegerschutzanwälten, da sie neben dem juristischen Handwerkszeug über einen tatsächlichen Erfahrungsschatz verfügen. Die beiden Rechtsanwälte stehen für Anfragen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair und Kollegen, Ismaninger Str. 19, 81675 München

www.ra-lachmair.de

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