Willmer & Partner: Geschäftsbetrieb der Rasthäuser auf den Autohöfen „Lohfeldener Rüssel“ und Kirchheim wird fortgeführt

21.01.2011

· Rasthausbetreiber H.T.S. hat am Mittwoch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt

· Verpächter der Rasthäuser will Sanierung unterstützen

· Dr. Christian Willmer: „Chancen stehen gut, dass alle rund 60 Arbeitsplätze gesichert werden können.“

Kirchheim/Kassel/Hannover, 21. Januar 2011 – Der Geschäftsbetrieb in den beiden an der A7 gelegenen Rasthäusern auf den Autohöfen „Lohfeldener Rüssel“ und Kirchheim, deren Betreibergesellschaft am vergangenen Mittwoch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, läuft weiter. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Christian Willmer nach einer ersten Bestandsaufnahme mitteilte, haben beide Rasthäuser weiter in vollem Umfang für die Gäste geöffnet.

Willmer teilte weiter mit, dass die Belegschaft am Freitag in einer Betriebsversammlung über die aktuelle Situation und die nächsten Schritte informiert wurden. Die zur Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebs erforderlichen Schritte, wie die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Arbeitnehmer bis Ende Februar, sind bereits eingeleitet. Hinsichtlich der Sanierung und des Erhalts der rund 60 Arbeitsplätze zeigte sich Willmer insgesamt zuversichtlich.

Dr. Christian Willmer wörtlich: „Die erste Bestandsaufnahme ist abgeschlossen. Der Geschäftsbetrieb an beiden Rasthäusern kann in vollem Umfang weiterlaufen. Wir setzen nun alles daran, die Fortführung des Geschäftsbetriebs nachhaltig abzusichern. Die Verpächterin der Rasthäuser, die SVG Hessen, hat uns in ersten, sehr konstruktiven und vertrauensvollen Gesprächen signalisiert, die Sanierungsbemühungen zu unterstützen. Aus heutiger Sicht stehen die Chancen gut, dass alle rund 60 Arbeitsplätze gesichert werden können.“

Hintergrund

Die H.T.S. GmbH, die Rasthäuser auf den Autohöfen „Lohfeldener Rüssel“ und Kirchheim betreibt, hatte am 19.01.2011 beim Amtsgericht Celle einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht. Das Amtsgericht hat daraufhin den Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Christian Willmer aus der Kanzlei Willmer & Partner, Hannover, zum Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der SVG Autohof „Lohfeldener Rüssel“ am Autobahnkreuz Kassel-Mitte gilt als einer der modernsten Autohöfe in Europa. Der Autohof wurde erst im Oktober 2009 in Betrieb genommen und hat 24 Stunden am Tag geöffnet. Auf einer Gesamtfläche von 62 000 Quadratmetern werden durch verschiedene Betreiber eine Tankstelle mit Shop, ein Restaurant mit Lounge und Tagungsräumen, ein McDonalds-Restaurant mit McCafé, ein Unterhaltungscenter sowie eine Lkw-Waschhalle betrieben. Eine weitere Besonderheit der Anlage ist das telematische Parkraumbewirtschaftungssystem für die 170 LKW-Stellplätze, das die Parkplätze unter Berücksichtigung der Aufenthaltszeit verwaltet.

Hintergrund der Zahlungsschwierigkeiten des Pächters der Rasthäuser, die zur Insolvenz geführt haben, sind nach Angaben der Geschäftsführung erhebliche Verluste in Folge einer komplizierten Baustelle am Standort Kirchheim, die die Zufahrt für Busse und LKW behinderte. Zudem habe die ungünstige Ausschilderung der Autohöfe dazu geführt, dass viele potentielle Kunden nicht rechtzeitig auf die Autohöfe aufmerksam gemacht wurden. Die Verpächterin der Immobilien, die SVG Hessen, war dem Unternehmen zwar schon mit Pachtreduzierungen entgegengekommen, diese reichten aber trotz einer mittlerweile verbesserten Ertragssituation nicht aus, um die Anlaufverluste zu kompensieren.

Kontakt:

Dr. Christian Willmer
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht
als vorläufiger Insolvenzverwalter

WILLMER & PARTNER
Luisenstraße 4
30159 Hannover
Telefon 0511/357710-0
Telefax 0511/357710-11
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