Willmer & Partner: Schneekoppe - Schutzschirmverfahren sichert Fortsetzung des Sanierungskurses

11.08.2014

– Gute Aussichten auf dauerhafte Sanierung –

– 2014 erstmals wieder auf Wachstumskurs –

Buchholz, 08.08.2014 Die Schneekoppe Lifestyle GmbH hat heute beim Amtsgericht Tostedt erfolgreich Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Unternehmen kann auf diese Weise den bereits eingeschlagenen Sanierungskurs fortsetzen.

„Unter dem Schutz des Schirms werden wir auf Basis der bereits durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen einen Sanierungsplan ausarbeiten“, erläutert Geschäftsführer Markus Klein. Klein hatte vor zwei Jahren sein Amt angetreten und sehr schnell mit Restrukturierungsmaßnahmen begonnen. Unter anderem optimierte er die Produktpalette und straffte die organisatorische Struktur des Unternehmens.

Begleitet vom Bremer Rechtsanwalt Dr. Malte Köster (Kanzlei Willmer & Partner) als vorläufigem Sachwalter und unter Aufsicht des Gerichts führt Klein auch jetzt die Geschäfte weiter: Der „Schutzschirm“ ist ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Das Verfahren steht Unternehmen offen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, aber noch zahlungsfähig sind und positive Aussichten auf eine nachhaltige Sanierung haben.

Die auf Unternehmenssanierungen spezialisierte Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner unterstützt den Restrukturierungsprozess: Rechtsanwalt Andreas Liebaug wird als Sanierungsgeschäftsführer die rechtlichen Aspekte des Verfahrens umsetzen. Liebaug sieht das Unternehmen auf gutem Wege: „Schneekoppe hat bereits den Wendepunkt erreicht. Das Unternehmen ist, wenn auch auf niedrigerem Umsatzniveau, wieder auf Wachstumskurs.“

Schneekoppe hatte 2010 eine Mittelstandsanleihe ausgegeben. Die im September anstehenden jährlichen Zinszahlungen hätten dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr sichergestellt gewesen wäre. Aus diesem Grund hatte sich die Geschäftsführung entschieden, ein Schutzschirmverfahren anzustreben.

Schneekoppe wird die Anleihegläubiger kurzfristig über die Auswirkungen des Sanierungsverfahrens informieren.

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