WILLMER & PARTNER: ZWANGSVERSTEIGERUNG VON 1.200 WOHNEINHEITEN IN KÖLN-CHORWEILER ABGESAGT

23.01.2013

· Amtsgericht Köln gibt Eilantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Massesicherung statt

· Start eines geordneten Investorenprozesses angekündigt

Köln/Syke/Verden, 22.01.2013 – Die für den 18.01.2013 angesetzte Zwangsversteigerung von rund 1.200 Wohneinheiten in Köln-Chorweiler findet nicht statt. Das zuständige Amtsgericht Köln gab kurz vor dem Versteigerungstermin einem entsprechenden Eilantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters statt.

Über das Vermögen der Eigentümerin der Immobilien in Köln-Chorweiler war Ende letzten Jahres beim zuständigen Amtsgericht Syke ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden. Das Amtsgericht Syke hatte daraufhin Dr. Christian Willmer aus der Kanzlei Willmer & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter weiter mitteilte, wird im Zuge des vorläufigen Insolvenzverfahrens und zur Feststellung des exakten Umfangs der Insolvenzmasse jetzt eine Detailanalyse des Kölner Wohnungsportfolios erfolgen. In diesem Zusammenhang werde man Gespräche mit allen Beteiligten führen.

Dr. Christian Willmer als vorläufiger Insolvenzverwalter: „Die Entscheidung, die Zwangsversteigerung nicht durchzuführen, ermöglicht einen geordneten Verkaufsprozess. Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen im Zuge der Feststellung der vollständigen Vermögensmasse eine Feinanalyse der Liegenschaften in Köln mit einer vertieften Prüfung zu Wert und Risiken durchführen. Gleichzeitig werden wir das Gespräch mit allen Beteiligten suchen. Darauf aufbauend wird anschließend ein geordneter Investorenprozess gestartet. Die eingehenden Angebote werden wir sorgsam prüfen. Dabei stehen in erster Linie die Ansprüche der Gläubiger im Fokus, soziale Belange, wie etwa den Mieterschutz, werden wir aber nicht vernachlässigen.“

Dr. Christian Willmer
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht
als vorläufiger Insolvenzverwalter

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