Wirtschaftskanzlei SIBETH: Pfandbriefe sind krisenfest Selbst im Falle einer Insolvenz der Pfandbriefbank bleibt der Wert der Schuldverschreibungen bestehen

16.10.2008

SIBETH

(München) Die Finanzmarktkrise ebbt nicht ab. Besorgte Anleger fragen sich,

welche Geldanlagen noch sicher sind. Dies gilt für institutionelle Anleger

ebenso wie für private Sparer. Spätestens seit der spektakulären

Rettungsaktion der Hypo Real Estate sind auch Pfandbriefe in Verruf

geraten. „Die Sorge um die Sicherheit von Pfandbriefen ist unbegründet“,

sagt Dr. Clemens Zacher, Rechtsanwalt und Partner bei der

Wirtschaftskanzlei SIBETH in München. „Selbst im Falle der Insolvenz einer

Hypothekenpfandbriefbank wie der Hypo Real Estate bleiben die Grundstückswerte

hinter den Pfandbriefen von der Insolvenz unberührt und auch

die Pfandbriefe selbst fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank.“

Für die hohe Sicherheit von Pfandbriefen sorgt das im Pfandbriefgesetz

festgeschriebene Deckungsprinzip. Sprich: Jeder Pfandbriefinhaber erwirbt mit

dieser Schuldverschreibung mittelbar Verwertungsrechte an realen Grundstücken,

die unabhängig vom ausgebenden Finanzinstitut sind. Dies kann zum Beispiel das

Betriebsgelände einer Firma sein, die zum Ausbau ihrer Produktion für einen Kredit

eine Grundschuld eintragen hat lassen. „Die Grundschuld darf dabei höchstens 60

Prozent des konservativ ermittelten Beleihungswertes ausmachen“, erläutert der

Rechtsexperte von SIBETH. „Dadurch sind gerade Pfandbriefe besonders

krisenfest.“

Pfandbriefe werden so bedient wie vor der Krise

Sofern eine Pfandbriefbank Insolvenz anmelden muss, werden die in speziellen

Deckungsregistern eingetragenen Pfandbriefe als Sondervermögen betrachtet, das

durch die dahinter stehenden Immobilienwerte gesichert ist. Zudem sorgt ein im

Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gerichtlich

bestellter Verwalter dafür, dass die Ansprüche der Pfandbriefinhaber vorrangig

erfüllt werden. Dabei verändern sich noch nicht einmal die ursprünglichen

Vereinbarungen. „Die Pfandbriefe werden auch in der Krise so bedient, wie bei der

Emission vereinbart“, erklärt Zacher. Die Gelder für die Pfandbriefinhaber stammen

dabei aus den laufenden Einnahmen durch die Kredite. Alternativ kann der

Verwalter mit Zustimmung der BaFin, das Sondervermögen vollständig oder

teilweise an andere Pfandbriefbanken übertragen oder treuhänderisch für eine

übernahmebereite Pfandbriefbank verwalten.

Sollte wider Erwarten die Deckungsmasse der Immobilienwerte nicht zur Tilgung

der Pfandbriefe ausreichen, so können die Pfandbriefgläubiger ihre ausgefallenen

Forderungen im Insolvenzverfahren des Emittenten anmelden. Auch hier sieht die

Gesetzgebung vor, sie vorrangig zu bedienen.

SIBETH

SIBETH Partnerschaft – Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer – wurde 2005 gegründet

und bietet integrierte Dienstleistungen in den Kernbereichen Corporate und Finance, Tax, Real

Estate sowie Commercial und IP an. SIBETH berät und betreut mit über 65 Rechtsanwälten,

Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an den drei Standorten Berlin, Frankfurt und München

namhafte nationale und internationale Mandanten.

Website: www.sibeth.com

Weitere Informationen:

HartzCommunication vermittelt Ihnen gerne ein Interview mit dem Rechtsexperten von

SIBETH, Dr. Clemens Zacher.

SIBETH

Dr. Clemens Zacher

Rechtsanwalt und Partner

Tel. 089 – 3 88 08-0 oder

Tel. 069 – 71 58 996-0

E-Mail: c.zacher@sibeth.com

 

HartzCommunication

Dr. Inken Heeb

PR-Beraterin / Journalistin

Tel. 089 – 99 84 61-0

E-Mail: i.heeb@hartzcommunication.de

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