Wirtschaftskanzlei SIBETH: Pfandbriefe sind krisenfest Selbst im Falle einer Insolvenz der Pfandbriefbank bleibt der Wert der Schuldverschreibungen bestehen
SIBETH
(München) Die Finanzmarktkrise ebbt nicht ab. Besorgte Anleger fragen sich,
welche Geldanlagen noch sicher sind. Dies gilt für institutionelle Anleger
ebenso wie für private Sparer. Spätestens seit der spektakulären
Rettungsaktion der Hypo Real Estate sind auch Pfandbriefe in Verruf
geraten. „Die Sorge um die Sicherheit von Pfandbriefen ist unbegründet“,
sagt Dr. Clemens Zacher, Rechtsanwalt und Partner bei der
Wirtschaftskanzlei SIBETH in München. „Selbst im Falle der Insolvenz einer
Hypothekenpfandbriefbank wie der Hypo Real Estate bleiben die Grundstückswerte
hinter den Pfandbriefen von der Insolvenz unberührt und auch
die Pfandbriefe selbst fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank.“
Für die hohe Sicherheit von Pfandbriefen sorgt das im Pfandbriefgesetz
festgeschriebene Deckungsprinzip. Sprich: Jeder Pfandbriefinhaber erwirbt mit
dieser Schuldverschreibung mittelbar Verwertungsrechte an realen Grundstücken,
die unabhängig vom ausgebenden Finanzinstitut sind. Dies kann zum Beispiel das
Betriebsgelände einer Firma sein, die zum Ausbau ihrer Produktion für einen Kredit
eine Grundschuld eintragen hat lassen. „Die Grundschuld darf dabei höchstens 60
Prozent des konservativ ermittelten Beleihungswertes ausmachen“, erläutert der
Rechtsexperte von SIBETH. „Dadurch sind gerade Pfandbriefe besonders
krisenfest.“
Pfandbriefe werden so bedient wie vor der Krise
Sofern eine Pfandbriefbank Insolvenz anmelden muss, werden die in speziellen
Deckungsregistern eingetragenen Pfandbriefe als Sondervermögen betrachtet, das
durch die dahinter stehenden Immobilienwerte gesichert ist. Zudem sorgt ein im
Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gerichtlich
bestellter Verwalter dafür, dass die Ansprüche der Pfandbriefinhaber vorrangig
erfüllt werden. Dabei verändern sich noch nicht einmal die ursprünglichen
Vereinbarungen. „Die Pfandbriefe werden auch in der Krise so bedient, wie bei der
Emission vereinbart“, erklärt Zacher. Die Gelder für die Pfandbriefinhaber stammen
dabei aus den laufenden Einnahmen durch die Kredite. Alternativ kann der
Verwalter mit Zustimmung der BaFin, das Sondervermögen vollständig oder
teilweise an andere Pfandbriefbanken übertragen oder treuhänderisch für eine
übernahmebereite Pfandbriefbank verwalten.
Sollte wider Erwarten die Deckungsmasse der Immobilienwerte nicht zur Tilgung
der Pfandbriefe ausreichen, so können die Pfandbriefgläubiger ihre ausgefallenen
Forderungen im Insolvenzverfahren des Emittenten anmelden. Auch hier sieht die
Gesetzgebung vor, sie vorrangig zu bedienen.
SIBETH
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und bietet integrierte Dienstleistungen in den Kernbereichen Corporate und Finance, Tax, Real
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SIBETH, Dr. Clemens Zacher.
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