Witt Nittel: Bankenaufsicht stellt Insolvenzantrag – worauf müssen Bankkunden achten?

18.09.2006

Witt Nittel

- Heidelberg, den 15. September 2006 – Abermals geraten Kunden einer deutschen Privatbank in den Strudel einer Insolvenz. Gestern hat die Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) beim zuständigen Amtsgericht Konstanz für die Singener Privatbank Reithinger die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Dies war notwendig geworden, weil die Bank aufgrund Überschuldung nicht mehr in der Lage gewesen sei, ihre Einlagen zurückzuzahlen. Außerdem dauerte das von der BaFin verhängte Moratorium bereits mehr als 6 Wochen an.

Zugleich wurde durch die Bankenaufsicht der Entschädigungsfall festgestellt. „Diese Feststellung ist die Voraussetzung dafür, dass die Anleger durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) entschädigt werden“, teilte Rechtsanwalt Mathias Nittel von der Heidelberger Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte mit.

Für Kunden der Privatbank Reithinger hat diese Entwicklung „einschneidende Folgen“, stellt die Bankrechtsexpertin Beate Kirchner fest. Sofern sie bei der Bank Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern oder Sparbriefen oder Festgeldanlagen hätten, könnten sie diese kündigen und den Schaden über die EdB regulieren. „Da die Privatbank Reithinger nicht mehr dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angehört“, so Anwältin Kirchner von Witt Nittel, Rechtsanwälte weiter, „erhalten die Anleger nur 90 % ihrer Einlage, maximal 20.000,- € je Kunde als Entschädigung.“ Die danach verbleibenden Schäden müssten im Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter der Bank geltend gemacht werden.

Kreditnehmer der Bank sind grundsätzlich verpflichtet, die Kredite weiter zu bedienen. Wurden Kredite im Zusammenhang mit der Finanzierung von Fondsbeteiligungen oder anderen Anlagegeschäften mit der Privatbank Reithinger oder der C&H Credit und Handelsbank Wiesbaden abgeschlossen, sollten Anleger diese Darlehensverträge unbedingt von erfahrenen Anwälten prüfen lassen. Rechtsanwalt Nittel wies darauf hin, „dass die Darlehensverträge möglicherweise unwirksam sind oder den Anlegern Schadenersatzansprüche oder andere Rechte gegenüber der Bank oder Dritten zustehen“.

Schwierig ist die Situation für Anleger, die Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger erworben haben. „Diese können zwar gekündigt werden und Anleger können Ihre Ansprüche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden“, stellt Rechtsanwältin Kirchner fest, „diese Forderungen sind aber nicht durch die EdB abgesichert, so dass es zu Entschädigungszahlungen der EdB nicht kommen wird“.

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Die 10 Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

 

 

 

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