Witt Nittel: DBVI-Fonds - Gute Chancen für Anleger – schnelles Handeln wegen drohender Verjährung erforderlich

08.08.2006

Witt Nittel

- Heidelberg, 07. August 2006 - Mindestens 15.000 Anleger haben sich an Fonds der Deutsche Beamtenvorsorge - Gruppe (DBVI-Fonds) beteiligt und diese Beteiligung über die inzwischen von der BaFin geschlossenen Privatbank Reithinger finanziert. Für diese Anleger bestehen Prospekthaftungsansprüche gegen die Privatbank Reithinger, den Fondsinitiator Klaus Thannhuber, weitere Prospektverantwortliche und gegen den Vertrieb dieser Fonds. Darauf weist die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte aus Heidelberg hin.

„Die Prospektverantwortlichen hätten auf die Gefahren hinweisen müssen, die sich aus dem intransparenten Firmengeflecht von Klaus Thannhuber für die Anleger ergeben. Das gilt vor allem für die DBVI-Fonds, die Anleihen von der Privatbank Reithinger erworben haben. Sollte die Bank tatsächlich insolvent werden, wären die gewährten Anleihen wertlos, die Fonds wären wirtschaftlich am Ende“ fürchtet Rechtsanwalt Mathias Nittel. Da die erforderlichen Prospektangaben zu den besonderen Risiken der engen Verflechtung im Firmengeflecht des Initiators Thannhuber fehlen, bestehen gute Chancen für Prospekthaftungsansprüche. Allerdings eilt die Zeit, da hier kurze Verjährungsfristen gelten könnten, so Rechtsanwalt Nittel.

Für die geschädigten Fondanleger besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung der Fondsbeteiligung. Anleger, die Ihre Beteiligung über die Privatbank Reithinger finanziert haben, müssen ihre Darlehen nicht mehr bedienen. Ferner besteht die Möglichkeit, bereits gezahlte Darlehensraten zurückfordern. Bezüglich des Rückzahlungsanspruchs bleibt abzuwarten, welche Quote ein mögliches Insolvenzverfahren erbringen wird.

Auch Schadenersatzansprüche gegen die beim Vertrieb der Fondsbeteiligungen tätigen Anlagevermittlungsgesellschaften sind in den Augen von Anlegeranwalt Nittel denkbar. „Auch der Vertrieb hätte auf die enge Verflechtungen und die daraus resultierenden besonderen Risiken hinweisen müssen. Geschah dies nicht, ist der Vertrieb zum Schadenersatz verpflichtet.“

Betroffene Fonds:

Deutsche Beamtenvorsorge AG & Co. Deutschlandfonds KG

Deutsche Beamtenvorsorge AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG

DBVI Renditefonds GmbH & Co. Europapark Rasthof KG

DBVI GmbH & Co. Rheinfelden KG

Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds)

Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds)

Multi Advisor Fund I GbR

Capital Advisor Fund II GbR.

Verantwortlich:

Rechtsanwalt Mathias Nittel, Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

mail: nittel@witt-nittel.de

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