Witt Nittel: FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG - BaFin untersagt Einlagengeschäft - Rückzahlung von Anlegergeldern verweigert
Witt Nittel
- Heidelberg, 31. Januar 2006 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18.01.2006 die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte der FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG, Aschaffenburg, angeordnet. Der Aufforderung der BaFin, die von den Anlegern eingezahlten Gelder an diese zurückzuzahlen, war die Gesellschaft zuvor nicht nachgekommen. Bei Konstellationen dieser Art spricht nach der Erfahrung einiges dafür, daß die Rückzahlung von Anlegergeldern nicht sichergestellt ist, meint Rechtsanwalt Hans Witt von der Heidlberger Kanzlei Witt Nittel, die FG-Anleger vertitt.
Die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG bot Anlegern Aktien ihres Unternehmens zum Kauf an und versprach, diese später zu einem festgelegten Preis zurückzukaufen. Der Rückkaufpreis war dabei so bemessen, dass die Kunden je nach Höhe und Dauer ihrer Anlage zwischen 8 und 11 % Zinsen p. a. auf ihr Kapital erhalten sollten. Bei dieser Form der Geldanlage handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft, stellt Anlegeranwalt Witt fest, welches zum Schutz der Verbraucher nur unter der Kontrolle der BaFin betrieben werden dürfe. Die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG sei nach Auskunft der BaFin nicht bereit gewesen, die unerlaubten Geschäfte innerhalb der eingeräumten Fristen freiwillig einzustellen und abzuwickeln.
Witt Nittel, Rechtsanwälte rät betroffenen Anlegern daher, umgehend ihre Ansprüche auf Rückzahlung der eingelegten Gelder außergerichtlich und nötigenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.
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