Witt Nittel: MLP Riester-Rente - Anleger müssen 90 % weniger Abschluss- und Vertriebskosten zahlen
Witt Nittel
- Heidelberg, den 11. September 2006 Nur 0,692 % der Beitragssumme statt 6,92 % als Abschluss- und Vertriebskosten müssen Anleger der MLP Balance Invest Rentenversicherung (Tarif IRVAVMG1) in den ersten 10 Jahren nach Abschluss des Vertrags zahlen. So entschied das Amtsgericht Heidelberg in seinem Urteil vom 18. August 2006 (30 C 122/06). Für den Anleger eine Einsparung von rund 90 % der Kosten, die nun zusätzlich der Altersvorsorge zu Gute kommen können, meint Anwalt Werner Willeke von der Heidelberger Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte.
Auslöser des Streits war eine missverständliche Formulierung in den Vertragsbedingungen. Diese konnten sowohl dahingehend ausgelegt werden, dass der Anleger 10 Jahre lang jährlich Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 0,692 % der Beitragssumme, also insgesamt 6, 92 % zu bezahlen hat, aber auch dahingehend, dass die Gesamtkosten von 0,692 % der Beteiligungssumme auf 10 Jahre verteilt zu zahlen sind. Bei einer solchen Mehrdeutigkeit von vorformulierten Vertragsbedingungen, so Anwalt Willeke, gilt insbesondere bei Verbraucherverträgen immer die dem Verbraucher günstigere Auslegung. Dieser Auffassung schloss sich auch das Amtsgericht Heidelberg an.
Anleger, die zur Altersvorsorge bei MLP Riester-Renten-Verträge geschlossen haben, sollten diese dahingehend prüfen lassen, ob auch bei Ihnen solche ungenauen Vertragsklauseln vereinbart wurden. Ist dies der Fall, können sich leicht ein paar tausend Euro sparen lassen, rät Rechtsanwalt Willeke.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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