Witt Nittel: MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG - Schwere Vorwürfe gegen Ex-Schulsenator Rasch - Anlegergelder möglicherweise veruntreut!

29.09.2005

Witt Nittel

- Heidelberg, den 26. September 2005 – 8 von 43 Millionen € Anlegergeldern konnten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt werden. Ein ernüchterndes Ergebnis vor allem für Anleger, die ihre Ersparnisse in diese vermeintlich sichere Vermögensanlage investiert haben. „Über den Verbleib der restlichen 35 Millionen € konnte der Insolvenzverwalter bislang keine Auskunft geben. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Gelder veruntreut wurden“, stellt die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Kirchner fest, die zahlreiche Anleger vertritt.

Schwere Vorwürfe insbesondere gegen die Initiatoren, darunter den ehemalige Berliner Schul-Senator und Fonds-Manager Walter Rasch (CDU). Statt in werthaltige Kapitalanlagen zu investieren, seien möglicherweise Scheingesellschaften gegründet und diese als Beteiligungsobjekte des Fonds ausgegeben worden. An diese seien dann Anlegergelder geflossen, so Verbraucheranwältin Beate Kirchner. Zu den Vorwürfen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Fonds würde unerlaubte Bankgeschäfte betreiben, die zur Schließung des Fonds geführt hatten, könnten nun strafrechtliche Vorwürfe gegen die Initiatoren hinzu kommen.

Für betroffene Anleger den verbleibenden Schaden so gering wie möglich zu halten, ist das Ziel von Rechtsanwältin Kirchner. Denn im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Anleger nur einen kleinen Teil des eingezahlten Geldes zurück erhalten. Beate Kirchner, Rechtsanwältin der Kanzlei Witt Nittel Rechtsanwälte in Heidelberg rät: „Die Initiatoren und die Anlagevermittler haben Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt, sie sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“ Ob gegen die Initiatoren auch noch Ansprüche wegen Betruges bestehen, werden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben. „Auf alle Fälle ist Eile geboten, denn sowohl die Initiatoren, als auch die Anlagevermittler versuchen in der Regel, ihre Vermögen vor den Anlegern in Sicherheit zu bringen“, so Kirchner.

Die BaFin hatte dem Fonds im Juni die weitere Geschäftstätigkeit untersagt und einen Abwickler eingesetzt, weil der Fonds keine Erlaubnis zu von ihm betriebenen Kommissionsgeschäften habe. Am 14. September 2005 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über den Fonds eröffnet.

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