Witt Nittel: Nach Schließungsentscheidung der Bankenaufsicht: Droht Privatbank Reithinger und den DBVI-Fonds das Aus?

04.08.2006

Witt Nittel

- Heidelberg, den 03. August 2006 - Die Privatbank Reithinger wurde am 2. August 2006 von der Bankenaufsicht (BaFin) geschlossen. Als Grund werden undurchsichtige Geschäfte des bisherigen Eigentümers und die Einbindung der Bank in ein „unübersichtlichen Unternehmensgeflecht“. In diesem Fall habe die BaFin keine andere Möglichkeit gehabt, als der Bank die Erlaubnis zu entziehen und zum Schutze der Gläubiger ein Moratorium zu verhängen.

Für den Heidelberger Anwalt Mathias Nittel kam diese Entwicklung nicht überraschend. Denn bei dem „unübersichtlichen Unternehmensgeflecht“ handelt es sich um die bei Anlegerschützern wohl bekannte Unternehmensgruppe des Klaus D. Thannhuber. Dieser trat in der Vergangenheit als Vorstand der DBVI AG sowie Initiator der DBVI-Fonds hervor, wobei die Privatbank Reithinger in der Regel die Finanzierung der Fondsanleger übernahm. In den Augen der Bankenaufsicht genügt Herr Thannhuber als Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an dem Kreditinstitut nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Bank zu stellenden Ansprüchen.

Tannhuber initiierte mit seiner European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank auch den aktuell im Vertrieb befindlichen Capital Advisor Fund II mit einem Volumen von 120. Mio. €, der von der IFF AG des Michael Turgut, früher Chef des jetzt inaktiven Anlagevertriebs Futura Finanz Finanz- und Wirtschaftsberatung AG, exklusiv vertrieben wird.

Bereits im Juni musste die DBVI ihre Immobilien um 23 Mio. € abwerten. Das Grundkapital sei von 57,8 Mio. € auf weniger als die Hälfte geschrumpft, hieß es. Anwalt Nittel rechnen mit einem verbliebenen Stammkapital von weniger als 10 Mio. €. Denn neben überbewerteten Immobilien hat der von der DBVI AG aufgelegte Deutschlandfonds rund 20 Mio. € in Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger investiert.

Diese dürften bei einer Pleite des Bankhauses ebenso verloren sein, wie große Teile der nur minimal abgesicherten Anlegergelder. Da die Bank zuletzt nicht mehr Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken war, ist eine mögliche Entschädigung auf 20.000 € je Kunde begrenzt. Bei einem Selbstbehalt von 10 Prozent bekäme ein Kunde daher im Falle einer Pleite maximal 18.000 € zurück.

Anlegern, die bei der Privatbank Reithinger oder Anlageprodukten der DBVI-Gruppe investiert haben, rät Rechtsanwalt Nittel daher, ihre Ansprüche umgehend von einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

Verantwortlich:

Rechtsanwalt Mathias Nittel, Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

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