Witt Nittel: OLG Karlsruhe - Anleger im Achat-Hotel Karlsruhe muß Darlehen nicht zurückzahlen
Witt Nittel
- Heidelberg, den 08.08.2006 Ein von Witt Nittel, Rechtsanwälte vertretener Anleger, der im Jahr 1993 ein Appartement im Anlageobjekt Achat-Hotel Karlsruhe erworben hatte, muß sein Darlehen nicht an die Sparkasse Karlsruhe zurückzahlen. Wie der für Bankrecht zuständige 17. Senat des OLG Karlsruhe in seinem heute verkündeten Urteil (17 U 218/05) bestätigte, ist der von einer Treuhänderin, der TUB GmbH für den Anleger mit der Sparkasse Karlsruhe geschlossene Darlehensvertrag unwirksam. Die TUB habe nicht über die für diese Tätigkeiten erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügt, so daß die ihr von den Erwerbern erteilte Vollmacht nichtig sei. Auf einen sogenannten Rechtsschein konnte sich die Sparkasse nicht mit Erfolg berufen. Anlegeranwalt Mathias Nittel: Die Sparkasse hat sich nicht einmal mehr darauf berufen, dass ihr die der Treuhänderin erteilte Vollmacht vor Vertragsschluß vorgelegen habe, so dass das Urteil überhaupt nicht überrascht.
Dies ist bereits die zweite Entscheidung, die Witt Nittel, Rechtsanwälte vor dem OLG Karlsruhe für einen Anleger im Achat-Hotel Karlsruhe gegen die Sparkasse Karlsruhe erstritten haben.
Nach diesen eindeutigen Entscheidungen besteht nach Ansicht von Rechtsanwalt Nittel überhaupt keine Veranlassung, die von der Sparkasse Karlsruhe und vermeintlichen Anlegeranwälten den Anlegern im Achat-Hotel Karlsruhe in den zurückliegenden Monaten wie sauer Bier angebotene Vergleiche, die lediglich einen geringfügigen Teilverzicht der Bank auf die Darlehensrückzahlung beinhalten, anzunehmen.
Verantwortlich:
Rechtsanwalt Mathias Nittel
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