Witt Nittel Rechtsanwälte: Neue Hoffnung für Immobilien-Anleger - BGH verurteilt Verkäufer wegen überhöhter Garantiemiete

03.02.2009

Witt Nittel Rechtsanwälte

- Heidelberg, den 02. Februar 2009 – Die Krise an den Weltfinanzmärkten verunsichert deutsche Privatanleger und führt zu verstärkten Investitionen in Immobilien als vermeintlich sichere Sachwerte. Dabei sind die Kaufpreise oftmals ebenso überhöht, wie die von einer Mietgarantin oder dem Verkäufer garantierten Miete.

„Doch wenn Mieteinnahmen garantiert werden, die in Wirklichkeit gar nicht zu erzielen sind, können Anleger dies zu einer Rückabwicklung der Kaufverträge nutzen“, so der Heidelberger Rechtsanwalt Hans Witt. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kennt aus eigener Praxis zahlreiche Fälle, in denen die garantierten Mieten bei der Vermietung nicht erzielt werden konnten. Oftmals sind die mit verkauften Stellplätze zu den angegebenen Preisen nicht zu vermieten. „Viele Mieter nehmen lieber eine kostenlose Laternengarage, als 50 € oder mehr im Monat für einen Stellplatz zu zahlen“, weiß Anwalt Witt.

So war es auch in einem jüngst vom Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 175/07) entschiedenen Fall. Der Verkäufer der Immobilie wurde zu Schadenersatz verurteilt, weil der garantierte Mietpreis der mit der Wohnung verkauften Garage schon bei Abschluss des Kaufvertrags nicht zu den in den Verhandlungen angegebenen Konditionen vermietet war. „Der Verkäufer hat beim Käufer durch die Angabe der garantierten Miete die Annahme geweckt, diese würde auch tatsächlich erzielt.“, so Anwalt Witt, der darauf verweist, dass der Käufer zwar damit rechnen muss, das Risiko eines künftigen Leerstands zu tragen, der aber nicht davon ausgehen kann und braucht, dass sein Erwerb von Anfang nicht mehr als eine Spekulation auf eine künftige Vermietbarkeit zu den von dem Verkäufer in den Kaufvertragsverhandlungen angegebenen Konditionen bedeute.

Fachanwalt Hans Witt verweist darauf, dass dies auch dann gilt, wenn der Verkäufer das Leerstandsrisiko durch die Vereinbarung einer Garantie zeitlich beschränkt übernimmt. „Eine auf die Dauer von drei oder fünf Jahren befristete Garantie stellt bei einer vollständigen Finanzierung des Kaufpreises keine nachhaltige Sicherung des Käufers dar, die den Verkäufer von der Verpflichtung zur Aufklärung über die tatsächlichen Umstände der Vermietung befreien könnte.“ Weist der Verkäufer oder der von ihm eingeschaltete Berater auf diesen Umstand nicht hin, machen sich beide schadenersatzpflichtig.

Verantwortlich:

 

Witt Nittel, Rechtsanwälte

 

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

 

 

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

 

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

 

mail: nittel@witt-nittel.de

 

Internet : www.witt-nittel.de

 

Über Witt Nittel, Rechtsanwälte

 

Die Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

 

Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008 führt Witt Nittel, Rechtsanwälte in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten im Vordergrund.“

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