Witt Rechtsanwälte PartG: Unter den Top Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht und im Immobilienrecht

07.10.2014

Witt Rechtsanwälte PartG aus Heidelberg / Berlin durfte sich in den vergangenen Wochen über zwei weitere Auszeichnungen freuen.

So wird Witt Rechtsanwälte PartG im aktuellen Handbuch der Kanzleien in Deutschland 2014 als eine der Top Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht benannt. Dort wurden aktuell rund 400 besondere deutsche Wirtschaftskanzleien vorgestellt. Die Auswahl erfolgt über eine rund 25- köpfige Redaktion, die sich ausschließlich aus Juristen zusammensetzt. Gerade dieser Punkt ist für Rechtsanwalt Hans Witt, Partner bei Witt Rechtsanwälte PartG, von besonderer Bedeutung. „Empfehlungslisten werden immer kritisch betrachtet. Wir sehen einen Vorteil darin, dass eine Beurteilung durch Juristen gerade im Hinblick auf die fachliche Qualität der Arbeit von besonderer Bedeutung ist.“ Über eine weitere Empfehlung durfte sich Witt Rechtsanwälte PartG im Immobilienanwälte- Verzeichnis der Immobilienzeitung (IZ) als einer der 111 führenden Immobilienrechtskanzleien in Deutschland bereits in der Ausgabe 2012/2013 freuen, die in der Ausgabe 2013/2014 und nunmehr auch in der aktuellen Ausgabe 2014/2015 wiederholt wurde.

Die weiteren Auszeichnungen für Witt Rechtsanwälte PartG belegen nach Ansicht von Rechtsanwalt Hans Witt aber auch den Wandel bei der Auswahl von Rechtsanwaltskanzleien:

„Die Spezialisierung einer Rechtsanwaltskanzlei spielt eine immer größere Rolle. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die fast alle ausschließlich im Bereich des Kapitalanlagerechts bei uns tätig sind, sind mit der Bearbeitung anspruchsvoller Mandate vermögender Kapitalanleger, aber auch mittelständischer Unternehmen und institutioneller Anleger im Rahmen eines breiten Spektrums innerhalb des Bank- und Kapitalmarktrechts vertraut. Die Auszeichnungen sind natürlich auch ein großes Lob an alle bei uns tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die herausragende und weit überdurchschnittliche Arbeit, die bei uns im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts geleistet wird.“

Die Prozessführung gegen Großkanzleien ist für Witt Rechtsanwälte PartG schon lange an der Tagesordnung. Als hochspezialisierte Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts gelingt es Witt Rechtsanwälte PartG immer wieder, bedeutende Urteile zu erstreiten. So findet sich das am 11.07.2012 von Herrn Rechtsanwalt Hans Witt in den Vorinstanzen vertretene Verfahren vor dem BGH (Urteil vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 151/11) im JUVE Handbuch als eines der 10 bedeutendsten Verfahren in Deutschland des Jahres 2012 wieder. In dem Verfahren konnte der von Witt Rechtsanwälte PartG vertretene Mandant gegen die große britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd., vertreten durch Latham & Watkins aus Hamburg, einen überragenden und viel beachteten juristischen Erfolg erzielen.

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