Wollring Law | Eigenverwaltung Antje Lorek e.K. Betriebsfortführung

15.11.2022

Eigenverwaltungsverfahren des Apothekenverbunds der Antje Lorek e.K. – Geschäftsbetrieb des Apothekenverbunds wird nach Berichts- und Prüfungstermin weiter fortgeführt

Wollring Law leitet Eigenverwaltungsverfahren des Apothekenverbunds auf Beraterseite weiter erfolgreich – Berichts- und Prüfungstermin am Amtsgericht Kiel verlief reibungslos – Liquidität des Apothekenverbunds befindet sich auf Allzeithoch

Was war passiert?

Durch eine gescheiterte Kooperation mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) war der Apothekenverbund, zu dem auch die für Kiel strukturrelevante Süd-Apotheke gehört, in finanzielle Schieflage geraten. Die angespannte Liquiditätslage hatte dazu geführt, dass das operative Geschäft des Apothekenbetriebs zunehmend unter Druck geriet. Zuletzt waren mehrfach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Apotheken sowie auch Kontopfändungen durchgeführt worden. Das Betriebsklima litt massiv. Zudem war die Existenzgrundlage der Inhaber aufgrund der potentiellen berufsrechtlichen Sanktionen bedroht.

Was wurde unternommen?

Wollring Law hat ein Sanierungskonzept für den Apothekenverbund ausgearbeitet und ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) eingeleitet. Durch die Inanspruchnahme des Instruments der Eigenverwaltung als Sonderinsolvenzrecht konnte eine eigenständige Betriebsfortführung ohne Insolvenzverwalter gewährleistet und damit ein Kontrollverlust der Apothekenleitung sowie auch eine Einstellung des Geschäftsbetriebs vermieden werden.

Zudem wurde zum Schutz der Sanierung bereits im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren am 29. April 2022 die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erwirkt (§§ 270b Abs. 1, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Durch die Inanspruchnahme spezieller rechtlicher Mechanismen konnten überdies unrentable Verträge ohne Rücksicht auf vertragliche Kündigungsfristen beendet und die Betriebsrentabilität weiter optimiert werden. Berufsrechtliche Sanktionen der Inhaberin wurden gänzlich vermieden.

Wo steht der Apothekenverbund heute?

Nach Abschluss des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens wurde am 1. Juli 2022 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durch das Amtsgericht Kiel eröffnet. Der Berichts- und Prüfungstermin wurde am 11. August 2022 abgehalten. Das Insolvenzgericht lobte die vorbildliche Zusammenarbeit von Beratungs- und Sachwalterkanzlei.

Die Betriebsliquidität befindet sich auf einem Allzeithoch. Die Liquiditätsprognose weist einen Überschuss im hohen sechsstelligen Bereich aus. Ein Arbeitsplatzverlust wurde zur Gänze vermieden. Die Belegschaft wird ohne Einschnitte zu gleichbleibenden Konditionen beschäftigt.

Wie geht es weiter?

Es ist unverändert geplant, die Sanierung mittelfristig durch einen Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO) zum Abschluss zu bringen. Ein Entwurf des Insolvenzplans liegt dem Gericht bereits vor. Durch den Insolvenzplan soll das Insolvenzverfahren vorzeitig aufgehoben und das Eigenverwaltungsverfahren insgesamt abgeschlossen werden.

Die von Wollring Law initiierte und vorbereitete Eigenverwaltung hat die Grundlage für die avisierte nachhaltige Unternehmenssanierung geschaffen. In der Kombination mit dem Insolvenzplan wird die erforderliche Feinjustierung des Sanierungsprozesses ermöglicht.

Über WOLLRING – Die Wirtschaftskanzlei

WOLLRING – Die Wirtschaftskanzlei ist eine bundesweit tätige, interdisziplinäre Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt auf Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht. Einen besonderen Praxisfokus der Kanzlei bilden insolvenzspezifische Sanierungsprozesse, insbesondere Eigenverwaltungs-, Schutzschirm- und Restrukturierungsverfahren sowie auf den Unternehmenserhalt ausgerichtete Insolvenzpläne. Die Juristen der Kanzlei veröffentlichen und dozieren regelmäßig zum Insolvenz- und Restrukturierungsrecht und zählen zu den führenden Experten und Pionieren ihres Fachs.

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