XPAR erzielt mit ARNOLD RUESS Vergleich mit MSC & SGCC

15.01.2014

XPAR Vision B.V., Weltmarktführer bei speziellen Qualitätsprüfungssystemen, hat nach einer über Jahre durch alle Instanzen und in mehreren Ländern geführten Patentstreitigkeit einen Vergleich mit MSC & SGCC geschlossen. MSC wurde eine Lizenz gewährt. Zunächst hatte XPAR erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof das streitentscheidende Patent verteidigt. Geschützt wird dadurch ein innovatives System zur Qualitätsprüfung bei der Glasflaschenproduktion mit Hilfe von Infrarotstrahlung. Im Herbst 2014 hat dann das Oberlandesgericht Düsseldorf nach ausführlicher Würdigung von Sachverständigengutachten bestätigt, dass MSC das Patent verletzt und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Zuvor hatte auch das Tribunal de Grande Instance in Lyon das Patent als rechtsbeständig angesehen und eine Patentverletzung seitens MSC konstatiert. Da MSC die Maschinen in Frankreich herstellt, standen im französischen Verfahren erhebliche Schadensersatzforderungen im Raum. Ein weiteres Verfahren wegen Patentverletzung hatte XPAR in Spanien eingeleitet. Mit dem Vergleich erledigen die Parteien alle Verfahren in Deutschland, Frankreich und Spanien.

Dr. Bernhard Arnold und Georg Dallmeyer (von Kreisler Selting Werner) haben XPAR von Anfang an begleitet, sowohl bei der Verteidigung des Patents vor dem BGH, als auch in den Verletzungsklagen in Deutschland. ARNOLD RUESS hat die Verfahren mit weiteren Beteiligten Kanzleien Clifford Chance, Spanien, und Véron, Frankreich, weltweit federführend koordiniert.

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