Zurück zu den Wurzeln: Christoph Rückel verlässt BridgehouseLaw

06.08.2014

München, 5. August 2014 -Der renommierte Wirtschaftsrechtler Dr. Christoph Rückel hat die Kanzlei Bridgehouselaw in Deutschland verlassen. Rückel war Seniorpartner und hatte Ende der siebziger Jahre in München Rückel & Collegen gegründet, 1994 das USA-Büro in Atlanta eröffnet und in 2004 die Kanzlei in USA und München unter BridgehouseLaw weitergeführt, sie maßgeblich aufgebaut und geprägt. In den vergangenen 20 Jahren pendelte der 65-jährige zwischen den Standorten München und Atlanta. „Die Trennung von BridgehouseLaw in Deutschland war durchaus freundschaftlich“, erklärt Christoph Rückel. „Ich möchte meinen Lebensmittelpunkt aber wieder stärker in Deutschland fokussieren und frei von Aufgaben des Managements einer Kanzlei sein. In den USA setze ich meine Arbeit als of Counsel bei BridgehouseLaw in Atlanta aber fort “

In Zukunft wird sich Rückel mit seiner neuen Kanzlei unter dem alten Namen Rückel & Collegen, einer relativ kleinen, aber hochspezialisierten Kanzlei, auf die Abdeckung ausgewählter Rechtsgebiete wie vor allem auf M&A-Mandate, Gesellschaftsrecht, deutsch amerikanische Rechtsfragen, Wirtschaftsstrafrecht und internationale Business Mediation konzentrieren.Dafür kooperiert er mit der Münchner Anwalts- und Steuerkanzlei Ringel & Hillebrand am Standort Kardinal- Faulhaber-Straße 15. „Ich sehe hier viele strategische Vorteile“, freut sich Rückel. „Mein Ziel ist es, den Nischencharakter auszubauen und im Gegensatz zum Habitus der Großkanzleien eine enge persönliche Zusammenarbeit mit den Mandanten zu pflegen und wenn nötig, den geeigneten Kollegen im In- oder Ausland zum Wohle des Mandanten hinzuzuziehen.“

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