Zweckentfremdung von Wohnraum: CDU-Fraktion Berlin legt mit GvW Graf von Westphalen Änderungsantrag zur Reform vor

16.03.2018

15.03.2018

Das Land Berlin plant die Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (ZwVbG) und hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag beim Abgeordnetenhaus eingebracht. Das Gesetz soll die Wohnraumversorgung in Berlin verbessern, indem es vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen schützt. Der inzwischen von den Koalitionsfraktionen im Bauausschuss beschlossene Entwurf regelt unter anderem, dass Zweit- und Nebenwohnungen künftig maximal 90 Tage im Jahr vermietet werden dürfen. Damit hat der Senat die ursprünglich vorgesehene Frist von 60 Tagen verlängert.

Der CDU-Fraktion geht diese Lockerung des Zweckentfremdungsverbotes nicht weit genug. In ihrem Änderungsantrag zur Reform fordert sie, dass die Vermietung bis zu zwei Jahre erlaubt sein muss. Außerdem beinhaltet der Entwurf u.a. ein Rückwirkungsverbot, mit dem sichergestellt wird, dass Eigentümer von Ferienwohnungen vor Inkrafttreten des Gesetzes Bestandsschutz genießen.

GvW Graf von Westphalen hat die Berliner CDU-Fraktion durch den Berliner Partner Dr. Alexander Freiherr von Aretin (Immobilienwirtschaft) beraten.

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