Wirtschaftsrecht aktuell
Hier finden Sie die Volltexte veröffentlichter Gerichtsurteile aus allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Insolvenzrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Bankrecht, dem Kapitalmarktrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten.
BGH, Beschluss vom 6. August 2024 - IX ZB 26/23
Leitsatz des Gerichts: Legt eine bedürftige Partei unbeschränkt Berufung ein, genügt ein vom Rechtsanwalt der Partei noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist vorgelegtes (ausführlich) begründetes Prozesskostenhilfegesuch...
BGH, Urteil vom 23. Juli 2024 - X ZR 88/22
Stereofotogrammetrie – EPÜ Art. 69 Abs. 1; PatG § 14mehr
BGH, Beschluss vom 23. Juli 2024 - VI ZR 41/22
ZPO § 544 Abs. 9; GG Art. 103 Abs. 1 – Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verzicht auf die Ergänzung oder Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage unter...mehr
BGH, Beschluss vom 2. Juli 2024 - VI ZR 240/23
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 9 – Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Arzthaftungsprozess.mehr
BGH, Urteil vom 23. Juli 2024 - VI ZR 427/23
ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 554 Abs. 2 Satz 1 – a) Zur teilweisen (einseitigen) Erledigungserklärung der Revision.mehr
BGH, Urteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Ga, Gb, I – a) Macht ein Leasingnehmer nach einem Verkehrsunfall einen an dem Leasingfahrzeug entstandenen Sachschaden allein als fremden Schaden des Leasinggebers in gewillkürter Prozessstandschaft...mehr
BGH, Urteil vom 11. Juli 2024 - III ZR 176/22
BGB §§ 826 C, Gb, 830, § 823 Abs. 2 Be, I; StGB §§ 263, 27; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 und 2 – a) Zur Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung;...mehr
BGH, Beschluss vom 2. Juli 2024 - XI ZB 29/21
Leitsatz des Gerichts: Zur Angabe des Wechselkursrisikos in einem Prospekt über die Beteiligung an einem Schiffsfonds.
BGH, Urteil vom 16. Juli 2024 - II ZR 100/23
Leitsatz des Gerichts: Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.