Ambulanter Pflegedienstleister DigniCare Pflege GmbH saniert sich in Eigenverwaltung
Experten begleiten Sanierungsprozess
Das Gericht ist am 28. August 2023 dem Antrag gefolgt und hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Gleichzeitig hat es Rechtsanwalt Dr. Alexander Höpfner von der Kanzlei act AC Tischendorf aus Frankfurt am Main als vorläufigen Sachwalter eingesetzt. Dieser überwacht und begleitet den Sanierungsprozess konstruktiv, den die weiterhin handlungs- und weisungsbefugte Geschäftsführung bereits eingeleitet hat. DigniCare Geschäftsführer Marc Lamberth wird dabei von den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Jens Lieser und Dr. Martin Kaltwasser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main als Generalhandlungsbevollmächtigte beraten und unterstützt.
Versorgung der Patienten und Klienten läuft uneingeschränkt weiter
„Die Pflege und Betreuung der uns anvertrauten Patienten und Klienten mit Pflegebedarf läuft pünktlich und uneingeschränkt weiter“, versichert Marc Lamberth. „Alle Patienten und Kunden können sich weiterhin darauf verlassen, dass wir ihnen ohne Unterbrechung mit unseren zahlreichen ambulanten Leistungen von der Behandlungspflege bis zur hauswirtschaftlichen Versorgung ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglichen“, so Geschäftsführer Lamberth. „Zuverlässigkeit, Qualität und persönliche Zuwendung sind für die Menschen, um die sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DigniCare kümmern, entscheidend“, erläutert Lamberth weiter.
Löhne und Gehälter gesichert
Die etwa 200 Beschäftigten sind von dem Antrag auf Eigenverwaltung und über die aktuelle Situation umfassend informiert worden. „Wir konnten unseren Mitarbeitern mitteilen, dass ihre Löhne und Gehälter über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die Monate August bis Oktober gesichert sind.“ Als Gründe für das Sanierungsverfahren nennt Marc Lamberth den eklatanten Fachkräftemangel sowie die Kostensteigerung durch die zum September 2022 gesetzlich eingeführten Lohnerhöhungen, die sich trotz vieler Anstrengungen nicht mehr ausreichend haben gegenfinanzieren lassen. Neben hoch qualifizierten Pflege- und Gesundheitsfachkräften beschäftigt DigniCare auch viele Mitarbeiter als Pflegehilfskräfte und Haushaltskräfte.
Umsatzrückgang bei der privaten Kostenübernahme
Neben dem hohen Arbeits- und Fachkräftemangel in der Pflegebranche nennt der Generalhandlungsbevollmächtigte Jens Lieser als weiteren Grund für die finanzielle Schieflage einen Umsatzrückgang bei der privaten Kostenübernahme bestimmter Pflege- und Betreuungsleistungen, die nicht von den Krankenkassen und der Pflegekasse gemäß dem Pflegegrad übernommen werden. „Viele Patienten können sich diese zusätzlichen Ausgaben infolge der Inflation, den höheren Kosten für Energie und der allgemeinen Preisteuerung nicht mehr leisten und verzichten daher auf unser Angebot“, so Sanierungsexperte Jens Lieser. In Folge dessen nimmt die Nachfrage nach ambulanten Pflegedienstleistungen ab.
Erste Sanierungsschritte eingeleitet
„Wir sind dabei, alle Sanierungsoptionen auszuloten, um den Pflegedienstleister so aufzustellen, dass er wieder aus eigener Kraft gewinnbringend auf dem Markt tätig sein kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser. Für das Geschäftsmodell, die ambulante Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen, bestehe eine hohe Nachfrage, die in Zukunft weiter steigen wird. Nun gelte es, die Einnahmen- und Kostenseite wieder in das richtige Verhältnis zu setzen.
Interesse von Investoren vorhanden
Das Unternehmen hatte schon im Vorfeld des gerichtlichen Sanierungsverfahrens erste operative Maßnahmen eingeleitet, indem es u. a. die Struktur der Pflegedienstleitungen und Regionalleitungen neu aufgestellt und das Marketing verstärkt hatte. Auch fanden Gespräche mit potenziellen Investoren statt, die der Geschäftsführer und die Generalhandlungsbevollmächtigten in der vorläufigen Eigenverwaltung nun fortsetzen werden. „Ich sehe einen konkreten Bedarf nach Pflegedienstleistungen, ein auf dem Markt gefragtes Geschäftsmodell und Chancen auf eine Sanierung, die auch im Interesse der Gläubiger sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Alexander Höpfner vorläufiger Sachwalter von DigniCare.