BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZR 42/08 - OLG Hamm
08.03.2010
Verrechnet eine Bank für den Kunden eingehende Zahlungen mit ihrem noch nicht fälligen Anspruch auf Darlehensrückzahlung, ist die dadurch erlangte Befriedigung nicht inkongruent, wenn die Verrechnung mit dem Kunden vereinbart war. (Leitsatz des Gerichts)