BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - II ZB 18/13
Leitsatz des Gerichts:
Einem Aktionär, der beim Registergericht die Löschung eines länger als drei Jahre im Handelsregister eingetragenen Beschlusses der Hauptversammlung als nichtig angeregt hat, steht gegen den die Anregung zurückweisenden Beschluss des Registergerichts kein Rechtsmittel zu.
(Volltext)