BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09
12.10.2010
Leitsatz des Gerichts: Ein Zuschlag zur Regelvergütung kann dem Insolvenzverwalter nicht allein wegen der langen Dauer des Verfahrens, sondern nur wegen der in dieser Zeit von ihm erbrachten Tätigkeiten gewährt werden.