BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - II ZB 25/10

20.05.2011

Leitsatz des Gerichts:
Das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht.

(Volltext)

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