BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 217/08
Leitsatz des Gerichts:
Werden fortlaufende Bezüge des Schuldners vor Eröffnung des Verfahrens gepfändet, ist das Pfändungspfandrecht danach nur so weit und so lange unwirksam, als die Zwecke des Insolvenzverfahrens und der möglichen Restschuldbefreiung dies rechtfertigen.
(Volltext)