BGH, Beschluss vom 25. August 2015 - X ZB 8/14
Leitsätze des Gerichts:
1. § 11 Abs. 3 PatKostG schließt nicht nur eine Beschwerde, sondern auch eine Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz aus.
2. Die Frage, ob Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung niederzuschlagen sind, betrifft den Kostenansatz.
(Volltext)