BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - II ZB 13/12
10.01.2014
Leitsatz des Gerichts: Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört eine klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann.