BGH, Beschluss vom 28. Januar 2015 - IV AR(VZ) 1/14
16.02.2015
Leitsatz des Gerichts: Die Erteilung einer Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis in einem eigenständigen vorgelagerten Verfahren unabhängig von dem tatsächlichen Bezug von Abdrucken ist gesetzlich nicht vorgesehen.