BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - IX ZB 313/11

23.07.2012

Leitsatz des Gerichts:
Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann ein Insolvenzgläubiger von Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch in den Vorrechtsbereich für solche Forderungen nicht vollstrecken.

(Volltext)

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