BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 301/11
13.01.2014
Leitsatz des Gerichts: Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Widerspruch zwischen dem in Bezug genommenen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils und den Feststellungen des Berufungsgerichts.