BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 160/09
03.11.2010
Leitsatz des Gerichts: Ein bereits erteilter Zuschlag ist zu versagen, wenn die Terminsbestimmung derart fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt enthält, dass von einer Irreführung der Bieterkreise auszugehen ist.