BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 216/07
Leitsatz des Gerichts:
Zur Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unvollständige oder unzutreffende Angaben gegenüber der Finanzbehörde kann die Vorlage einer zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift in einem gegen den Schuldner geführten Steuerstrafverfahren ausreichen.
(Volltext)